Jahrgang 
1906
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XIX. Schüler der oberen Klassen, die Privatunterricht erteilen wollen, müssen die Genehmigung des Vaters nachweisen und die Erlaubnis des Ordinarius und des Direktors einholen.

XX. Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, daß den Schülern im Sommer zweimal, im Winter einmal wöchentlich Gelegenheit geboten wird, unter Aufsicht von Lehrern der Anstalt an Bewegungsspielen teilzunehmen. Bei dem anerkannten Nutzen dieser Spiele für die heranwachsende Jugend ist es wünschenswert, daß die Eltern ihre Kinder zum regel- mäßigen Besuch derselben anhalten.

Ferienordnung für 1906/7.

Schulschluß: Schulanfang: 1. Osterferien: Sonnabend, den 7. April 1906. Dienstag, den 24. April 1906. 2. Pfingstferien: Freitag, den 1. Juni 1906. Donnerstag, den 7. Juni 1906. 3. Sommerferien: Freitag, den 6. Juli 1906. Dienstag, den 14. August 1906. 4. Herbstferien: Sonnabend, den 29. Sept. 1906. Dienstag, den 9. Oktober 1906. 5. Weihnachtsferien: Sonnabend, den 22. Dez. 1906. Dienstag, den 8. Januar 1907. 6. Osterferien: Sonnabend, den 23. März 1907. Dienstag, den 9. April 1907.

Das Schulgeld beträgt für die Gymnasialklassen 140 M. jährlich, für die Vorschul- klassen 120 M. und ist vierteljährlich im voraus zu zahlen, und zwar am ersten Schultage jedes Kalendervierteljahrs.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 24. April, vormittags 10 Uhr.

Zusendungen an die Eltern sind nach einer Verfügung des Magistrats unfrankiert als portopflichtige Dienstsache abzulassen.

Abmeldungen müssen spätestens 4 Wochen vor Schluß des Semesters erfolgen; bei späterer Abmeldung ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr zu bezahlen.

H. Meusel.