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ſo wenig iſt bisher durch dieſes Mittel der Zweck erreicht worden. Die Erfahrung lehrt hierüber, daß verwahrloſte, unanſtellige, ſchüchterne Kinder als blödſinnig, dagegen blödſinnige, aber in Folge der Gewöhnung manierliche, bewegliche, wohlausſehende als zur Aufnahme in die Taubſtummen⸗ anſtalt geeignet, begutachtet wurden. Ferner erhält die Anſtalt gehörloſe Kinder zum Unter⸗ richte hingewieſen, die aber ihrer körperlichen Schwächlichkeit wegen beſſer noch 1 bis 2 Jahre der Pflege ihrer Eltern hätten überlaſſen bleiben ſollen, nach welcher Zeit der Unterricht viel gedeihlicher hätte wirken können. In den angeführten Fällen iſt die Anſtalt in die Nothwen— digkeit verſetzt, nach 1 bis 2jährigen Verſuchen entweder auf Entfernung ſolcher Kinder an⸗ tragen, oder ſelbige 1 bis 2 Jahre länger behalten zu müſſen. Schon die dadurch entſtehen⸗ den, unnöthigen Koſten rechtfertigen den Wunſch auf Beſeitigung dieſes Uebelſtandes. Um dem⸗ ſelben ſo viel als thunlich zuvorzukommen, lege ich hier die Bitte an bie betreffenden Eltern eines 6 bis Sjährigen taubſtummen Kindes nieder, ſie möchten im Verlauf des Vorbereitungs— unterrichtes ihr Kind einmal nach Camberg bringen, um es von den Taubſtummenlehrern unterſuchen zu laſſen. Die Herrn Geiſtlichen und Lehrer bitte ich aber, die Eltern dazu ver⸗ anlaſſen zu wollen. Jedenfalls wird ein ſolcher Beſuch in Camberg dazu dienen, die Eltern mit dem Gedanken vertraut zu machen, daß ſie ihr Kind der Taubſtummenanſtalt übergeben wollen ¹¹). Sie werden die Anſtalt kennen lernen und ſich mit ihr befreunden, während ſie bisher ſich wohl davor gefürchtet haben. Sie werden ein richtigeres Urtheil über ihr Kind er— halten und dadurch vor mancher ſchmerzlichen Täuſchung bewahrt bleiben. Sie werden den ge⸗ eigneten Zeitpunkt, wann dasſelbe aufgenommen werden kann, ſowie die richtigen Wege erfah⸗ ren, die ſie dazu einzuſchlagen haben. Sie werden endlich manchen guten Rath über die Be⸗ handlung desſelben erhalten.
3. Zeſtreitung der entſtehenden Koſten für Verpflegung, Kleidung und Unterrichtsmittel, als: Schreib- und Beichenmaterialieu und Bücher.
Selbſtverſtändlich beſtreiten vermögende Eltern die Unterhaltungskoſten ihrer taubſtummen Kinder am Orte der Anſtalt ſelbſt. Weniger bemittelte erhalten Unterſtützung. Die Herzog⸗ lichen Beamten ziehen und ſchicken von Solchen Berichte über ihre Vermögens- und Familien⸗ verhältniſſe ein, und befragen dieſelben, welchen Theil der Koſten ſie übernehmen könnten. Hohe Landesregierung beſtimmt darauf den Theil, welchen ſie auf den Fonds übernimmt, der beſon— ders von den Landſtänden hierzu verwilligt iſt, ſowie den Koſtenantheil der Eltern. Bei ganz Armen werden aus dieſen Fonds ſämmtliche Koſten beſtritten. Sollte dies nicht zu dem leb— hafteſten Danke aufſordern? Sollte aber auch nicht der Wunſch hier am Orte ſein, die Eltern taubſtummer Kinder möchten nun auch ihrerſeits bereitwillig zugeſtehen und tragen, was in ih— ren Kräften ſteht.
¹¹) Es hält meiſtens ſehr ſchwer und dauert lange, bis ſich Eltern an den Gedanken gewöhnt haben: Ich muß mein Kind in die Taubſtummenanſtalt bringen. Es iſt natürlich. Sie möchten es ableugnen, daß dasſelbe taubſtum ſei. Sie hören das Wort„taubſtumm“ nicht gerne. Darum fürchten auch manche Eltern die Taubſtummenanſtalt. Sie fürchten, ihr Kind zu verlieren, wenn ſie es der Anſtalt übergeben; ſie fürchten gewaltſame Behandlung, mangelhafte Verpflegung; ſie fürchten, ihrem liebſten Kinde, weil es ihr unglückliches iſt, möchte überhaupt etwas zu Leide geſchehen.


