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Poſtkartenſammlung.
Frl. Brücher, Frl. Lorey, Marg. Schmidt(Kl. 7), Gunild Schmedes(Kl. 7), Helene Götz(Kl. 6), Elſe Genthe(Kl. 6), Irma Karrer(Kl. 6), Lore Beydemüller(Kl. 5), Helene Küppers(Kl. 5), Irmgard Wedemann(Kl. 5) und die Sextaner: O. Demme, §. Fiſcher, E Goos, O. Hau, K. Ingebrand, H. Janz, Fr. Müller, F. u. W. Raſche, W. Schiedt, Fr. Störkel und J. Weiß ſchenkten eine große Zahl ſchöner Anſichtskarten aus Deutſchland und dem Ausland.
VI. Mitteilungen an die Eltern.
1. Im Intereſſe eines gedeihlichen Zuſammenwirkens der Schule und des Elternhauſes werden die Angehörigen unſerer Schülerinnen gebeten, ſich in allen Fällen, in denen ſie einer Aufklärung oder einer Ausſprache bedürfen, in erſter Linie an die betr. Lehrkraft oder an die Klaſſenleitung zu wenden. Die Lehrkräfte ſtehen den Eltern in ihren Sprechſtunden zur Verfügung, doch wird gebeten, den Beſuch ſpäteſtens am Tage vorher anzuzeigen. Ein Verzeichnis der Sprechſtunden iſt im unteren Gange der Schule am ſchwarzen Brett angeſchlagen. Während ihrer Unterrichts⸗ ſtunden ſind die Lehrenden auf keinen Fall zu ſprechen, in den Unterrichtspauſen nur in beſonders dringenden Fällen.
2. Der Leiter der Schule iſt während der Schulzeit von 12—1 Uhr(am Sonnabend jedoch nur bei vorheriger Anmeldung) im Schulgebäude zu ſprechen.
3. Von Erkrankungsfällen muß möglichſt ſchon am erſten Tage der Klaſſenleitung ſchriftlich oder mündlich Mitteilung gemacht werden. Beim Wiedereintritt haben die Schülerinnen eine vom Vater oder deſſen Stellvertreter ausgeſtellte Beſcheinigung mitzubringen; dieſes Schreiben bitten wir mit einem Datum zu verſehen und an die Klaſſenleitung zu adreſſieren.
4. Urlaub bis zu einem Tage kann unter Begründung des Geſuches bei der Klaſſenleitung nach—
geſucht werden; längerer Urlaub darf nur vom Leiter der Schule erteilt werden. Urlaub vor
und nach den Ferien kann nur auf ein ürztliches Zeugnis hin von dem Leiter erteilt werden.
Eine Befreiung von einem wiſſeenſchaftlichen Unterrichtsfach iſt nicht zuläſſig, doch kann eine
Schülerin auf Grund eines eingehend begründeten ärztlichen Zeugniſſes vom Ünterricht in einem
oder mehreren techniſchen Fächern befreit werden. Vorausſetzung hierfür iſt, daß für die Dauer
der Befreiung Privatunterricht im Klavierſpiel uſw. eingeſchränkt wird.
6. Zur Vermeidung von Unfällen iſt es den Schülerinnen unterſagt, Steinobſt in die Schule mit⸗ zubringen; Bananen und Orangen in geſchältem Zuſtande ſind zuläſſig.
7. Schülerinnen, deren Geſundheitszuſtand einen Aufenthalt auf dem Hofe während der Pauſen als nicht wünſchenswert erſcheinen läßt, können ſich in der genannten Zeit in einem beſonders dazu beſtimmten Klaſſenzimmer aufhalten; hierzu iſt eine Beſcheinigung der Eltern nötig, die eventuell jede Woche zu erneuern iſt.
8. Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, den 16. April, vormittags 9 Uhr, mit einer gemeinſamen Schulfeier in der Aula, bei der die neu eintretenden Schülerinnen der Klaſſen 10— 4 aufgenommen werden. Die Angehörigen der Schülerinnen ſind zu dieſer Feier freundlichſt eingeladen.
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Ferienordnung für das Schuljahr 1912/13. (Tag des Schulſchluſſes und Tag des Schulbeginns.)
Pfingſten: Freitag, den 24. Mai(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Freitag, den 31. Mai.
Sommer: Freitag, den 12. Juli(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Dienstag, den 13. Auguſt. Herbſt: Sonnabend, den 28. September bis Montag, den 14. Oktober.
Weihnachten: Freitag, den 20. Dezember(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durch⸗ geführt) bis Freitag, den 3. Januar. Oſtern 1913: Mittwoch, den 19. März.


