6. Sprechſtunden.
Zur Rückſprache mit den Eltern ſind der Direktor und die Lehrer gern bereit; doch kann eine Beſprechung während der Unterrichtsſtunden der Lehrer nicht ſtattfinden.
Der Direktor iſt an Schultagen in der Regel von 11—12 Uhr vormittags auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Erkundigungen über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2—3 Tage vorher anzumelden.
7. Rufnahme.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der höheren Schulen werden zugelaſſen:
1. Schulkinder nach vierjähriger Grundſchulpflicht. 2. Im Einzelfalle beſonders leiſtungsfähige Kinder nach Anhören des Grundſchullehrers unter Genehmigung der Schulaufſichtsbehörde ſchon nach dreijähriger Grundſchulpflicht.— Die beſondere Leiſtungsfähigkeit eines Kindes wird feſtgeſtellt: a) Auf Grund ſeiner Klaſſenzeugniſſe, b) Auf Grund eines Gutachtens des Grundſchullehrers; c) Auf Grund eines Gutachtens des Schularztes oder eines beamteten Arztes über ſeine körperliche Eignung und Leiſtungsfähigkeit; d) Auf Grund des Ergebniſſes der Aufnahmeprüfung in die höhere Schule.
Butzbach, im März 1927.
Direktion der Weidig⸗Oberrealſchule: Dr. A. Binzel.
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