Aufsatz 
Zur Geschichte des Butzbacher höheren Schulwesens / A. Binzel
Entstehung
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Der evangeliſche Kirchenvorſtand bewilligte aus den Mitteln des Kugelhausfonds 200 Mark zu den Koſten der Schule, das Mathildenſtift zum gleichen Zwecke 250 Mark. Als Schulgeldbeihilfe für bedürftige Schüler bewilligte das Mathildenſtift 250, die Gewerbebank 180 Mark.

Allen freundlichen Spendern, beſonders aber auch allen Eltern, die durch laufende Beiträge die Anſtalt unterſtützten, wird auch an dieſer Stelle der herzlichſte Dank der Schule ausgeſprochen.

D. Bekanntmachungen und WMitteilungen an die Eltern.

1. Ferien. Ende des Unterrichts: Anfang des Unterrichts:

Oſterferien:...... 2. April 25. April

Pfingſtferien..... 4. Juni 13. Juni

Sommerferien:. 4 4. 15. Juli 15. Auguſt

Herbſtferien: 4.... 24. September 10. Oktober

Weihnachtsferien:.... 21. Dezember 5. Januar 1928.

2. Schulgeld. Das Schulgeld beträgt: jährlich monatlich RM. RM. a) Voller Satz:. 210. 17.50 b) Ermäßigung bei gleichzeitiger Stulausbidung: von 2 und mehr eſchwiſem

bei 2 Geſchwiſtern auf je.. 174. 14.50 bei 3 Geſchwiſtern auf je 3...... 138. 11.50 bei 4 Geſchwiſtern auf je...... 108. 9. bei 5 Geſchwiſtern auf je...... 78. 6.50 bei 6 u. mehr Geſchwiſtern auf je.. 48. 4.

Bis zu einer Neuregelung des Geſetzes über die Koſten 5 höheren Schulen, die bevorſteht, müſſen die ſeitherigen, von der Elternſchaft gebilligten Sonderbeiträge(Unter⸗ und Mittelſtufe Mk. 3., Oberſtufe Mk. 5.) zunächſt beibehal⸗ ten werden. Wir bitten unſere Elternſchaft, ſich im Intereſſe unſerer Schule der Notwendigkeit dieſer Maßnahme nicht zu verſchließen.

3. Freiſtellen.

Die Verleihung von Freiſtellen hat den Zweck, Kindern weniger bemittelter Eltern den Beſuch einer höheren Schule zu ermöglichen. Nach den Beſtimmungen des Landesamtes für das Bildungsweſen können ſie nur an begabte und ſtrebſame Schüler, die in und außerhalb der Schule gutes Betragen zeigen, verliehen werden. Die Freiſtellen werden in der Regel im Anfange des Schuljahres und höchſtens auf ein Jahr verliehen. Daher muß die Verleihung einer Freiſtelle jedes Jahr neu beantragt werden.

Geſuche um Freiſtellen müſſen von dem Vater bzw. dem Erziehungsberechtigten im neuen Schuljahre bis ſpäteſtens zum 10. Mai unter Beifügung eines amtlichen Bedürftigkeitsno hweiſes eingereicht werden.

4. Schülerverſicherung.

Das Landesamt für das Bildungsweſen hat mit der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden einen Ver⸗ trag abgeſchloſſen, demzufolge ſämtliche Schüler(⸗innen) der ſtaatlichen höheren Schulen Heſſens mit Beginn des Schuljahres 1927⸗28 gegen Unfälle gemäß§ 5 ff. der allgemeinen Verſicherungsbedingungen für die Schulbeſuchsverſicherung ver⸗ ſichert ſind. Der Verſicherungsbeitrag beträgt im Jahr für jeden Schüler(⸗in) Mk. 0.70.

5. Befreiung von Turn- und Spielſtunden. Befreiung von Turn⸗ und Spielſtunden iſt zufolge der neuen Lehrplanbeſtimmungen nur auf Grund des Zeugniſſes eines beamteten Arztes(des Kreis⸗ oder Schularztes) möglich. Aerztliche Zeugniſſe über die Notwendigkeit der Be⸗ freiung müſſen nach einem Vordrucke abgefaßt ſein, der bei der Direktion der Schule zu erhalten iſt.

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