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3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.
Ihre erziehliche Aufgabe vermag die Schule nur dann mit Erfolg zu lösen, wenn sie von dem Elternhause gehörig unterstützt wird. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleiß und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, daß die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst ferngehalten, daß vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde. Vor allen Dingen ist zu verhüten, daß die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Tuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen. — Es kann auch nicht gebilligt werden, daß Schüler, wenn auch in noch so loser Beziehung, Mitglieder von außerhalb des Schulverbandes stehenden Vereinen, z. B. Gesang- und Turn- vereinen, sind.
Durch den Erlaß vom 29. April 1897 hat der Herr Minister die schwierige Aufgabe der Schule wie die oft verkannte ernste Pflicht des Elternhauses nachdrücklich hervorgehoben mit folgenden Worten:„Wenn freilich, wie dies die vielfach ungesunden Verhältnisse nament- des großstädtischen Lebens leider mit sich bringen, im Elternhause selbst es an religiöser Gesinnung und sittlicher Zucht fehlt, wenn die Knaben von ihren Eltern früh aller Kindlich- keit entwöhnt, wenn ihnen Genüsse zugänglich gemacht und Dinge in ihrer Gegenwart be- sprochen werden, die sich günstigenfalls vielleicht für Männer, nicht aber für Kinder schicken, wenn diese vor dem verderblichen Einfluß frivoler Preßerzeugnisse nicht behütet werden, dann ist es kein Wunder, daß in den Köpfen unreifer Knaben und Jünglinge die Begriffe sich verwirren und der erziehliche Einfluß, den die Schule durch Lehre, Warnung und Vor- bild auszuüben berufen ist, nicht zur Geltung kommt“.
Es liegt im eigensten Interesse ihrer Söhne, wenn die Eltern einen regen Verkehr mit der Schule unterhalten.
er Direktor ist an allen Schultagen von 11— 12 Uhr Zimmer 16 in allen die Anstalt und ihre Schüler(namentlich der Klassen OI bis OIII) betreffenden Angelegenheiten, der Direktionsgehilfe täglich von 12— 1 Uhr Zimmer 16 a für die Klassen U III bis IV und die Vorschule, jeder andere Lehrer wöchentlich zu sprechen. Über Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Außerdem befindet sich, unter Beschränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in dem Klassenzimmer.
Nur von einem verständigen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.
Jeder Schüler erhält bei seinem Eintritt ein Exemplar der Schulordnung, die hiermit der steten Beachtung der Eltern empfohlen wird.
4. Die höheren Knabenschulen der Stadt Wiesbaden.
Seit Ostern 1905 ist die jetzige Oberrealschule in der Umwandlung in ein Reform-Real- gymnasium mit einer sechsstufigen Realschule begriffen.
Das Reform-Realgymnasium hat die gleichen Lebrziele und gewährt die gleichen Be- rechtigungen wie das Realgymnasium alten Stiles.(Es sei bemerkt, daß den Abiturienten des Realgymnasiums, gleichviel, ob Reform- oder Nichtreform-Realgymnasium, dieselben Be- rechtigungen zustehen wie den Abiturienten des humanistischen Gymnasiums, mit Ansnahme des Theologie-Studiums und des wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes).


