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10. Wünscht ein Schüler beurlaubt zu werden, so hater den
Urlaub mit einer die Notwendigkeit begründenden Be- scheinigung des Vaters oder dessen Stellvertreters vorher nach- zusuchen, und zwar für eine Stunde bei dem Ordinarius, für mehr als eine Stunde bei dem Direktor. Mit Rücksicht auf die Länge der Sommerferien wird dringend ersucht, die Reisepläne so einzurichten, daß weder Vor- noch Nachurlaub bei der Schule beantragt zu werden braucht.
11. Auf die in Abschnitt II mitgeteilten Verfügungen der Behörden wird noch besonders hingewiesen.
12. Das Schuljahr 1905/1906 wird am Sonnabend, 7. April 1906, morgens 8 Uhr mit der Verteilung der Zeugnisse geschlossen werden. Die Eltern werden ersucht, die notwendigen neuen Lehrbücher, über welche die Ordinarien den Schülern noch be- soöndere Auskunft erteilen werden— vgl. auch das beigegebene Verzeichnis der ein- geführten Lehrbücher— während der Ferien rechtzeitig zu beschaffen.
13. Die Aufnahme neuer Schüler findet am Sonnabend, 7. April 1906, vormittags 9 Uhr statt. In besonderen Fällen kann die Aufnahme auch an anderen Tagen während der Ferien vollzogen werden. Auswärtigen Schülern weist der Direktor geeignete Pensionen nach; die Wahl einer Pension(auch deren Wechsel) bedarf der vorherigen Genehmigung des Direktors.
14. Das neue Schuljahr 1906/1907 beginnt am Dienstag, 24. April, vor- mittags 9 Uhr für alle Klassen.
In amtlichen Angelegenheiten ist der unterzeichnete Direktor an den Schultagen in der Regel vormittags zwischen 10 und 11 Uhr im Schulgebäude zu sprechen. Für die Ferien bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.
Es wird hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, wie wichtig der persönliche Austausch zwischen dem Eltern-— hause und der Schule ist. Nur bei Wahrung dieser Verbindung Kkann ein voller Ertrag des Unterrichts wie der Erziehung durch die Schule gewährleistet werden, und es muß hier mitallem Nachdruck betont werden, daß Rücksprachen der Eltern weder von dem Direktor noch von dem Lehrerkollegium als störend empfunden, sondern vielmehr gern gesehnen und im Interesse der Schüler gewünscht werden.
Groß-Lichterfelde, den 30. März 1906.
Der Direktor Dr. Walsner.
Anhang I.
Das Reifezeugnis
a) des Gymnasiums
berechtigt:
1. Zum Studium der Rechts- und Staatswissenschaften.
2. Zum Studium der Wissenschaften der philosophischen Fakultät(Lehramt an höheren Schulen und Nahrungsmittel-Chemiker).


