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Verordnungen der honen EBEehörden aus dem Jahre 1839.
Das IHI. Rescript vom 10. September meldet vorläuſig, dass Professor Raiser in die zweite Profes- sorstelle, Oberlehrer Schönwälder in die dritte ascendirt, dass Dr. Tittler die durch ꝛc. Schönwälders Aufrücken in Erledigung kommende Lehrerstelle und der Schul-Amts-Can- didat Mende die letzte Gymnasiallehrerstelle erhält, zugleich dass die beantragte Gehaltszu- lage für die G. L. Weigand und Hinze, welche durch Abzüge von dem Einkommen der dritten Professur ermittelt werden sollte, vom Rönigl. Ministerium nicht genchmigt worden.
— v. 17. cj. bringt in vidimirter Copie zur Justification des nächsten Etats-Entwurfs die Ho- he Genchmigung der vorher erwähnten Ascensionen und Aiutsverleihungen nebst dem etatsmässigen Gehalte der neuen Stellen.
— 9. Oct. Nur die bei der Wittwen-Verpflegungs-Anstalt receptionsfähigen Civilbeamten sind zur Einholung des Ehe-Consenses von ihrem Chef verpflichtet.
— eod. empfiehlt den von v. Sydow angekündigten Wandatlas für den Gymnasialgebrauch.
— v. 21. cj. empſiehlt die von Ternite und C. O. Müller angekündigten Wandgemälde aus Hercu- lanum und Pompeji.
— 21. giebt Verhaltungsmassregeln bei Auflösung des Singechors.
— 31. weist die Zahlung der Honorare für die Vertretung der unbesetzten Professur an mit 43 Rthlr. 10 Sgr.
— 5. Novemb. fordert Bericht über das etwa Eigenthümliche der Einrichtung und Praxis bei unserm Censurwesen.
— 8. ej. empſichlt„die Preuss. Universitäten“ eine v. Geh. Registr. des Minister. veraustal- tete Sammlung der Verordnungen über Verfassung und YVerwaltung derselben.
3. Decemb. Die R. Ob. R. Rammer verlangt künftig bei jeder Gymnas. Jahresrechnung vom Dir. ein Attest über die ordnungsmässige Führung der Inventarien und Bücher-Rata- loge, über die gehörig justiſicirten Zu- und Abgänge, und an welchem Tage die jährliche Local-Revision abgehalten worden.
— 16. ej. emplichlt Dr. Deinhardts in Wittenberg Aufsatz„über die Berechtigung der philo- sôphischen Propädeutik im Gymnasial-Unterrichte“ zur besondern Beachtung.
Aus dem Jahre 1810..
— 3. Jan. verbietet, die jüdischen Schüler Sonnabends vom Schreiben zu dispensiren.
— 31. cj. fordert auf zu einem Versuche, den Dr. Ruthardtschen„Vorschlaß und Plan zur äussern und innern Vervollständigung der grammatikalischen Methode des Unterrichts in den klassischen Sprachen“ zunächst in den lateinischen Lectionen in Anwendung zu brin- gen und über den Erfolg nach Jahresfrist zu berichten. 4
— 12. Feb. bescheidet den G. L. IHolzheimer auf seinen Antrag wegen Einrichtung von kör- berlichen Uebungen beim Gymnasium.
— 13. Der Dircktor soll an die Stelle des mit Tode abgegangenen bisherigen Rendanten der Gymnasial-Casse G. L. Weigands, zur Wiederbesetzung dieses Postens ein gecignetes und bereitsvilliges Mitglied des Collegii in Vorschlag bringen.. 3
— 12. März fordert, in Folge des Beitritts Würtembergs und der kleinen Sächsischen Staaten zum Programmentauschverbande, künftig zusammen 130 Exemplare des unsrigen einzusenden und giebt eine Uebersicht der auswärtigen Gymnasien, von welchen wir Programme zu erwar-
ten haben. 4
— 26. ej. Der für unser Gymnasium designirte Lehrer, Schul-Amts-Candidat Rüntzel in Landshut, ist angewiesen, sich zur Prüfung pro loco bei der Ronigl. Wissensch. Prüf. Comm. zu melden.
— 28. ej. bringt in Copie die Begutachtung der Königl. Wissensch. Prüf. Comm. über die schrifflichen Prüfungsarbeiten unserer vorjährigen Abiturienten.
— 31. Der Professor Kaiser wird auf seinen Antrag wegen ELrrichtung einer Privat-Lchran- stalt für Tôchter der gebildeten Stände abschlägig beschieden.


