Aufsatz 
Über Sophokleische Naturanschauung
Entstehung
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in der griechischen Sprache nicht Theil nehmen, und während der griechischen Lection in den folgenden Lehrgegenständen unterrichtet werden.

Französisch. 2 Stunden. Lectüre aus Knebels Leschuche. Lehrer Schneider.

Technische Chemie. 2 Stunden. Die wichtigsten Lehren aus der Theorie der Metalle durch Versuche erläutert. Lehrer Matthäi.

Zeichnen. 2 Stunden. Plan- und architektonisches Zeichnen. Zeichnenlehrer Fahl.

EKatholische NReligionslehre.

Erste Classe. Sommer-Sem.: Die Lehre von Gott und seinen Eigenschaften, von der Erschaffung und Erlösung. Winter-Sem.: Der Abschnitt von den Tugendmitteln. Ober-Capellan Jänsch.

Zweite Classe. Die Hauptlehren des Christenthums nach dem in Wien erschienenen Leit- faden für Gymnasien. Ausserdem wurden die Bergpredigt, Matth. Cap. 5 7 und die Abschieds- rede Christi, Joh. Cap. 13 15 erklärt. Ober-Capellan Jänsch.

Technische Fertigkeiten.

Kalligraphie. 4 Stunden. In Quarta. 1 St. Lehrer Göbel. In Quinta comb. mit Sexta. 3 St. Lehrer Schneider.

Zeichnen. 8 Stunden. Zwei Stunden sind für die gemischte Classe bestimmt. In 6 Stunden werden die übrigen Schüler in drei Abtheilungen im Zeichnen nach Modellen und Vorzeichmungen unterrichtet. Zeichnenlehrer Fahl.

Gesang. 6 Stunden. Erste Abtheilung. Einübung von Chören. Wiederholung der Dur- und Moll-Leiter, so wie zur Befestigung des Treffens Terzen- und Quarten-Uebung. Kenntniss des Hauptdreiklangs in allen Tonleitern der Dur und Moll-Tonart. Zweite Abtheilung. Terzen- und Quarten-Uebung und Anwendung derselben. Kenntniss der Dur- und Moll-Tonleiter. Dritte Abtheilung. Gehör-Uebungen, Nachsingen einzelner und mehrer Töne in ganzen und halben Tonfernen. Kenntniss und Singen des gesammten Tonsystems in halben und ganzen Tonfernen.

II. Verordnungen der hohen Behörden.

1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums vom 5. Januar 1841. Die von den Schülern der ersten Classe im letzten Jahre gelieferten deutschen und lateinischen Ausarbeitungen sind aufzubewahren, damit sie bei der Abiturienten-Prüfung dem Königlichen Commnissarius erfor- derlichen Falles vorgelegt und zur ergänzenden Beurtheilung der etwa minder gelungenen Probe- Arbeiten benutzt werden können.

2. Vom 5. April. Genehmigung des Lectionsplans für das Schuljahr 18⁄.2.

3. Vom 29. April. Da bei dem evangelischen Religions-Unterrichte in den Gymnasien den- jenigen Lehrbüchern der Vorzug zu geben ist, welche den Lehrbegriff der evangelischen Kirche