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gemeinſamen Untergymnaſium auch für Realſchulen principiell feſthalten und Ab⸗ weichungen als ganz ſinguläre Fälle nur durch Dispenſation geſtatten, in welchem Falle eine ſolche Anſtalt ſich auch die Folgen gefallen laſſen müſſte. Die ganze Schulconſtruction, wie ſie in Berlin aufgeführt worden iſt, hat inzwiſchen viele Gegner gefunden und zwar ſowohl ſolche, die eine völlige Trennung, als auch ſolche, die eine völlige Vereinigung verlangen. Zu den erſtern gehört Mützell,*) welcher glaubt, daß man große Opfer im Intereſſe einheitlicher Volksbildung bei den untern Schulclaſſen nur gebracht habe, um durch die Organiſation der oberen, von zwei Seiten zu Univerſitätsbeſuch und Staatsdienſt hinleitenden Schulen einen mächtigen und bis zum Herzen des Volkes dringenden Riß in ſeine geiſtigen Intereſſen zu bringen. Man hätte in Beziehung auf Univerſitätsſtudium und Staatsdienſt der Ausnahme zu ihrem Rechte verhelfen, nicht aber ſie zur Regel machen und bei etwaiger localer Unmöglichkeit einer vollſtändigen Trennung lieber durch Parallel⸗ ſtunden und Parallelclaſſen eine Beſchränkung des Miſſlichen erzielen ſollen. Zwar habe die Conferenz auf Antrag von Kaliſch beſchloſſen, baß Schüler, die das Latein im Gymnaſium nicht fortgeſetzt haben, auf die Immatriculation bei der Univerſität zu verzichten hätten, aber ſelbſt dieſe Beſtimmung werde vorausſichtlich nicht lange vorhalten. In gleichem Sinne iſt auch für Sachſen von der Conferenz zu Meißen das völlige Zuſammenfallen des Progymnaſiums mit den unteren Claſſen der höheren Bürgerſchule verworfen worden, während in dem naſſauiſchen Entwurf das gemeinſame Untergymnaſium neu begründet wird. Auf der andern Seite des Tadels ſtehen diejenigen, welche die Idee des einigen und untheilbaren Gymnaſium als ge⸗ meinſamer Schule aller höheren Volksbildung, als alleiniger Bildungsanſtalt des geſammten höheren Bürger⸗ und Beamtenſtandes feſthalten, freilich aber in ſehr verſchiedener Weiſe durchführen, wie ſchon früher Droyſen in Kiel, ſo jetzt Deinhardt in Bromberg, Kaliſch in Berlin, Lübker in Flensburg, Rothert in Aurich, Schmidt in Wittenberg, Steffenhagen in Parchim.**) Einige der letzteren, namentlich Lübker und Rothert, verbinden damit, von dem Engliſchen und Franzöſiſchen im Unter⸗ gymnaſium ausgehend, die Priorität der neueren vor den alten Sprachen, die jedoch bis jetzt in Preußen, Hannover und Sachſen keinen Eingang gefunden hat.
*) Berliner Gymnaſ. Zeitſcheift, October 1849, S. 894 ff.
n⸗) Rothert meint, es wäre nur gut, daß man für den Berliner Entwurf das Bild von einem Bau, nicht von einem Organismus entlehnt habe, ſonſt würde dieſer die geſonder⸗ ten Rumpfe der ſiameſiſchen Zwillinge auf einem gemeinſamen Untergeſtell verwirklichen. Herrigs Archiv für neuere Sprachen 1849. 3. B. 6. H. S. 233 ff. Steffenhagen hat fulept unter Beziehung auf S. 41 unſeres erſten Heftes davon gehandelt in der pädagogi⸗ chen Revue, Januar 1850. S. 90. Lübker in ſeiner neueſten Schrift über Gymnaſial⸗ reform, als Sendſchreiben an Prof. Nitzſch gerichtet(Kiel 1849), empfiehlt das Geſammt⸗ gymnaſium in der Ueberzeugung, daß derjenige Bildungsſtoff, der unverkennbar in den von den Gymnaſien bisher weniger gepflegten Elementen liege, nothwendig ein Gemein⸗ gut Aller werden müſſe, und daß, wenn dies nicht geſchehe, die Gymnaſien bald nur noch als Bildungsſchulen für die künftigen Lehrer in Kirchen und Schulen übrig ſein würden.
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