Aufsatz 
Nachtrag zu der Abhandlung über die Aechtheit der Urkunden bei Demosthenes / Johann Theodor Vömel
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Nachtrag zu der Abhandlung über die Aechtheit der Urkunden bei Demosthenes.

Nachdem Herr Professor Droysen in der Zeitschrift für Alterthumswissenschaft 1839 einen Hauptangriff auf alle Urkunden in der demosthenischen Rede vom Kranze gemacht und ich in den Programmen 1841 1844 und im Rhein. Museum 1842, wenn auch nicht die Möglich- keit der Unächtheit einzelner geläugnet, die Aechtheit gegen die von Droysen vorge- brachten Gründe zu behaupten versucht, und den BegriffAecht dahin näher bestimmt hatte, dass die Urkunden zwar nicht von Demosthenes selbst herrührten, aber auch nicht für die Schule gemacht, sondern aus ächten Quellen genommen seyen; so wird dies Gebiet Zzu bearbeiten von zwei andern um die Kritik und das Verständniss der attischen Redner verdienten Männern und gründlichen Kennern der griechischen Sprache in folgenden Abhandlungen fortgesetzt: Frid. Franke De Decretis Amphictyonum quae apud Demosthenem reperiuntur. Lips. Sumpt. Einhorn. 1844. Ant. Westermann. De litis instrumentis, quae exstant in Demosthenis orat. in Midiam. Lips. Typ. Staritz. 1844. Es lässt sich von vornherein erwarten, dass von solchen scharf- sinnigen Gelehrten und wahrheitsliebenden Männern auch in diesen ihren Arbeiten die Wissenschaft gefördert werde.

Die Amphiktyonendecrete.

Herr Dr. Franke erklärt die in der Rede De Corona enthaltenen beiden Amphiktyonen- decrete für erfunden. In den Delphicis hat E. Curtius nicht nur alle bis jetzt bekannten Amphiktyonendecrete zusammen angeführt, sondern auch fünf neu aufgefundene mitgetheilt. Dadurch sehen wir wieder, wie jezt durch die Inschriften ein Tag den andern lehrt, und unsere Erwartung von der Zukunft steigert sich, wenn Reisende, wie Le Bas, Tausende von bisher unbekannten Steinen entdeckt haben, und durch die vorliegenden Amphiktyonendecrete überzeugen wir uns nun klar, dass die Amphiktyonenversammlung grosse Veränderungen in ihrer Verfassung erfahren hat, vorzüglich durch den ätolischen Bund und durch die Römer.

So wird namentlich das 1υηον σeάωεομοωντααανʒdααασν⁶‿νεαων von Meier in Hall. Lit. Zeit. 1843 1*