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der Hitze an vielen Tagen der Unterricht des Nachmittags ausgesetzt werden muss, welcher Stundenausfall. jetzt. wo„die Hauptarbeit des Lernens“ mehr als früher in den Unterricht verlegt wird, um so nachteiliger wirken muss.
3) Nach der bisherigen Ferienordnung erhalten die Schüler viermal im Jahre ausführliche Zeugnisse über Betragen, Fleiss und Fortschritte zur Kenntnisnahme und Unterschrift der Eltern, nach der anderen Ferienordnung jedoch nur dreimal und zwar vom ganzen Sommersemester nur einmal, und dann erst am Schlusse desselben.
Die Lehrer glauben nach erhaltenen Mitteilungen sich nicht zu irren, wenn sie annehmen, dass viele Eltern, welche die ihnen zur 4 nterschrift dargereichte Petition unterzeichnet haben, teils eine genaue Kenntnis der betreffenden Frage nicht gehabt, teils sich in dem Glauben befunden haben, die Aenderung sei eine den Lehrern con- venierende.—
Als der Unterzeichnete infolge resp. Verfügungen der vorgesetzten Behörden im vorjährigen Programm auf die schlimmen Folgen des Verbindungswe esens der Schüler der höheren L.ehranstalten die Eltern aufmerksam machte, sprach er den Wunsch aus, dass dem Lehrerkollegium seitens der Eltern und Pensionshalter rechtzeitig Mitteilungen über Wahrnehmungen zugehen möchten, welche mit einiger Bestimmtheit auf das Vor- handensein verbotener Schülerverbindungen schliessen lassen. Infolge dessen ist ihm denn auch eine Zuschrift zugekommen, deren Mitteilung dankend benutzt wurde. Wenn die Beziehungen zwischen Schule und Haus im wünschenswerten Grade innige sind, so werden solche Benachrichtigungen häufiger sein und die hierdurch ermöglichten Warnungen gewiss in vielen Fällen segensreich wirken.
Die Wichtigkeit eines anderen Gegenstandes mag begründen, dass der Unter- zeichnete sich erlaubt, hier noch einmal daran zu erinnern, was derselbe früher bezüglich des fehlerhaften Verhaltens der Schüler beim Schreiben und Lesen erwähnt hat, indem durch diese Haltung die Kurzsichtigkeit in rapider Weise befördert und die körperliche Entwickelung in hohem Grade geschädigt wird.
Schliesslich erlaube ich mir noch bezüglich der schwebenden Schulreform, welche wohl auch das Realprogymnasium berühren w ird, zu bemerken, dass es bei dem besonderen Rechtsverhältnisse, in welchem dasselbe zur Staatsregierung bezüglich des staatlichen Zuschusses steht, angezeigt erscheint, die gesetzliche Regelung der Schulreform, welche im Laufe des Jahres Sicher in Aussicht gestellt ist, vor event. Aenderungen abzuwarten.
Die Sprechstunden des Unterzeichneten in amtlichen Angelegenheiten sind Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 2—3 Uhr nachmittags im Schullokal, Mittwochs und Sonnabends um 3 Uhr in seiner Wohnung, Kugelgasse Nro. 6.
Das Schulgeld beträgt:
in Sexta vierteljährlich 12 ½ M., in Quinta und Quarta 15 M.
in Unter- und Ober-Tertia 16 M., in Unter- und Ober-Sekunda 19 NM.
Das Eintrittsgeld beträgt 3 M.


