Aufsatz 
Englisch in der Untersekunda nach dem Frankfurter Reformplan / von M. Walter
Entstehung
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gymnasium 6 Stunden in einer Klasse(II2) zugewiesen sind; letzteres steht also um 3 Stunden hinter dem ersteren zurück. Die Gesamtzahl bis Ii(einschl.) bleibt jedoch dieselbe(18 Stunden).

Während auf dem alten Realgymnasium das Englische schon ein Jahr nach Beginn des Französischen, 3 Jahre nach Beginn des Lateinischen, mit nur 3 Stunden einsetzt, beginnt das Eng- lische auf dem neuen Realgymnasium nach 5 jährigem Betrieb des Französischen und 2jährigem Betrieb des Lateinischen mit 6 Stunden wöchentlich; es stützt sich daher auf eine breitere Grundlage sprach- lichen und grammatischen Wissens und wird in reiferem Alter mit größerer Stundenzahl begonnen. Liegen hierin nun zweifellos be- deutende Vorteile, so erscheint es wieder anderseits fraglich, ob die gedächtnismäßige Aneignung des Sprachstoffes im vorge- schrittenen Alter nicht größeren Schwierigkeiten begegnet und so doch hemmend auf das regelrechte Fortschreiten einwirkt.

Alle diese und andere Bedenken hat die Erfahrung jedoch widerlegt, wie die Erörterung des Unterrichtsganges im ersten Jahre nunmehr des Näheren zeigen wird.

II. Lautliche Schulung.

Dem Unterricht istThe English Student von Haus- knecht(Berlin, Wiegand& Grieben) zu Grunde gelegt worden.

Dieses Lehrbuch hat sich bewährt und scheint mir für Reformschulen mit späterem Beginn des Englischen besonders ge- eignet. Wie der Verfasser in seinem Beiwort sagt,führt der English Student ein in das Verständnis von Land und Leuten, der Sitten und Gebräuche, der Lebensweise, der Verkehrsmittel, der industriellen und kommerziellen Bedeutung der heutigen Eng- länder und gewährt gleichzeitig ununterbrochen Einblick in die allmähliche Entwicklung der englisch- amerikanisch- australischen Kulturwelt.

Über den Gebrauch desEnglish Student spricht sich der Verfasser im Beiwort wie im Lehrbuch selbst eingehend aus; ich nehme daher davon Abstand, schon Gesagtes zu wiederholen, be- schränke mich vielmehr darauf, im Nachfolgenden Ergänzungen