Aufsatz 
Bericht über die 50jährige Jubelfeier der Großh. Realschule und des Progymnasiums zu Alzey
Entstehung
Einzelbild herunterladen

und Verehrung, die er sich durch sein fast siebenjähriges amtliches Wirken in reichem Masse er- worben hatte, geben wir den besten Ausdruck durch Anführen der Worte, mit denen der ‚Jahres- bericht von 1880 seines Todes gedenkt.Die Anstalt verlor in dem Hingeschiedenen einen Führer, der ihr seine'Thätigkeit und Fürsorge bis zur Aufopferung widmete; das Lehrerkollegium einen Vor- gesetzten, der sich durch sein stets zur Milde hinneigendes Wesen und durch seine unwandelbare Berufstreue und Gewissenhaftigkeit ein bleibendes Denkmal in den Herzen seiner Mitarbeiter setzte: (lie Schüler einen Lehrer, der bei allem Ernste der Anforderungen sie dennoch mit liebevoller Nach- sicht und herzlichem Wohlwollen beurteilte und ihnen jederzeit ein väterlicher Freund und Berater war. Er ruhe in Frieden! Geseenet sei sein Andenken.

Das dienstälteste Mitglied des Lehrerkolleginms, Reallehrer Johannes Heiss, übernahm die Führung der Dienstgeschäfte, bis durch Allerhöchstes Dekret vom 24. Januar 1880 die erledigte Direktorstelle dem Gymnasiallehrer in Giessen Dr. Emil Rausch mit Wirkung vom 1. April des ge- nannten ‚Jahres an übertragen wurde. Nachdem er sechs Jahre lang die hiesige Anstalt geleitet hatte, übernahm er die Direktion der höheren Mädehenschule zu Worms. Durch Allerhöchstes Dekret vom 13. Februar 1886 wurde mit Wirkung vom 16. April des genannten Jahres der Unterzeichnete, vorher Lehrer am Ludwig-Georgs-Gymnasium zu Darmstadt, zu seinem Nachfolger bestimmt. Direktor Rausch fand die Schule durch die Bemühungen seiner beiden Amtsvorgänger Steinberger und Becker vollständig ausgebaut vor. Noch eine Frage harrte einer endlichen Lösung, nämlich die Berech- tigungsfrage des Progymnasiums. Wir haben die Entwickelung des Progymnasiums bis zum Jahre 1871 verfolgt und bereits mitgeteilt, dass auch ihm die einjährige Berechtigung in Aussicht gestellt worden war. Diese Hoffnung sollte jedoch nicht so rasch in Erfüllung gehen, als man angenommen hatte. Denn am 16. Februar 1872 erklärte die Reichsschulkommission, dass sie in den oberen Klassen der Anstalt eine genügende Sonderung des Unterrichts in den eymnasialen und realistischen Fächern vermisse. Diese im Jahre 1872 in ablehnendem Sinne beantwortete Frage griff Direktor Steinberger wieder auf. In seinem Berichte vom 25. April 1878 wies er nachdrücklichst auf die Gründe hin, die dafür sprachen, dem Progymnasium das bisher. versagte Recht zuzuerkennen. Das Progymnasium enthalte oft die besser beanlagten Schüler; diesen bleibe das Militärzeugnis vorenthalten, während es ihre der ersten Realklasse angehöriren Mitschüler erhielten. Das(Gymnasium knüpfe die Erteilung des einjährigen Zeugnisses an die Versetzung nach: Obersekunda: dem Alzeyer Progymnasium aber sei dieses Recht nicht zugesprochen, obwohl es seine Schüler meistens in die Unterprima und nur bisweilen in die Obersekunda, niemals aber in die Untersekunda der Landesgymnasien entlasse. Schwer geschädigt würden aber ganz besonders solche Progymnasialschüler, die, durch irgend welche äussere Umstände veranlasst, nach Beendigung des Kursus der ersten Progymnasialklasse nicht auf ein Gymnasium übergingen, sondern einem praktischen Berufe sich widmen wollten: denn diesen werde überhaupt die Möglichkeit benommen, das einjährige Zeugnis zu erhalten. Leider hatten die Bemühungen Steinbergers nicht den gewünschten Erfolg, und ein Zustand blieb bestehen, der bald weitere Unzuträglichkeiten zur Folge hatte. Es war nämlich der Fall. vorgekommen, dass bei den Aufnahmeprüfungen, die die Progymnasiasten beim Übertritt in ein Gymnasium zu bestehen hatten, bessere Schüler niedriger gesetzt wurden als Schüler: desselben Jahrganges, deren Kenntnisse geringer waren. Die Schüler des Progymnasiums waren also doppelt im Nachteil. Sie konnten die einjährige Berechtigung nicht erhalten und waren beim Übergang auf ein Gymnasium allen Zufälligkeiten einer Aufnahmeprüfung ausgesetzt. Direktor Rausch wies in seinen Berichten vom 12. Oktober 1882 und 22. Mai 1883 darauf hin, dass, wenn diese Übelstände nicht endgültig beseitigt würden, ein Rückgang des Progymnasiums die unausbleibliche Folge sein müsse. Seine Bemühungen hatten den gewünschten Erfolg. Laut Bekanntmachung des Reichsamtes des Innern vom 29, April 1884(veröffentlicht im Amtsblatt der Ministerialabteilung für Schulangelezenheiten vom 23. Mai 1884) wurde der Progym+"