Aufsatz 
Festrede zur Liebig-Feier am 16. Mai 1903
Entstehung
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darüber zu wachen haben, daſs sich ihre Kinder auch fern von der Schule ge- bührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Straſse der Regel nach nicht mehr betreten.

6) Wir empfehlen dringend, daſs die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ordnungs- mäſsige und saubere Schrift hin prüfen und die Kinder veranlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Die Schüler sollen mindestens dreimal im Schuljahre(im Juni, November und Februar) ihren Eltern ihre sämtlichen Hefte zur Einsicht und Prüfung vorlegen. Unterbleibt dies, so bitten wir um gef. Mitteilung. Ebenso bitten wir um Mitteilung, wenn den Eltern in den Zeugnissen, Büchern, Heften u. s. w. etwas auffällt; dagegen sind schriftliche Bemerkungen der Eltern in Zeugnissen und Heften nicht am Platze.

Privatstunden, auch in Musik, u. s. w., sollen Schüler nicht nehmen, ohne daſs vorher über die Rätlichkeit derselben unsere Meinung eingeholt worden ist. Viele Knaben werden in ihrem Fortkommen und in ihrer Gesundheit durch ungeeignete Privatstunden ernstlich geschädigt. Alle Privatstunden sind uns anzuzeigen.

8) Eingehend begründete Gesuche um Gewährung von Freistellen sind an das Kuratorium der höheren Schulen zu richten.

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Die Schluſsfeier findet Samstag, den 26. März, 9 Uhr vormittags statt; Eltern der Schüler und Freunde der Schule werden dazu eingeladen; besondere Ein- ladungen ergehen nicht.

Eine Ausstellung von Schülerarbeiten muſs leider auch in diesem Jahr unterbleiben.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 11. Aprll. vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung der für die 2. und 1. Vorklasse und die Realklassen ange- meldeten Schüler; nachmittags 3 Uhr erfolgt die Aufnahme der für die 3. Vorklasse angemeldeten Knaben. Die Wahl der Wohnungen für auswärtige Schüler(Pensionäre) unterliegt bestimmungsgemäſs der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später nur mit dessen Zustimmung die Wohnung gewechselt werden.

Der Unterricht für die ganze Schule beginnt: Dienstag, den 12. April, vormittags 8 Uhr. Der Vormittagsunterricht beginnt bis Pfingsten um 8 Uhr; nach Pfingsten um 7 Uhr morgens.

Ferienordnung für das Schuljahr 1904/5. Pfingsten: 24. und 25. Mai. Sommer: 4. Juli bis 1. August(einschl.). Herbst: 26. September bis 10. Oktober(einschl.). Weihnachten: 24. Dezember bis 6. Januar 1905. Jahresschlufs: 15. April 1905.

Frankfurt a. M.-Bockenheim, 22. März 1904.

Der Direktor: Dörr.