Aufsatz 
Zur Charakteristik Fenelon's / E. Scholderer
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II. Chronik. Elftes Schuljahr.

Das Schuljahr 1867/68 iſt leider hinter den Hoffnungen und Erwartungen, mit denen die Schule in dasſelbe eintrat, recht ſehr zurückgeblieben. Hatte im Jahre 1866/67 die Thätigkeit der Schule unter den gewaltigen Stürmen des großen politiſchen Lebens leiden müſſen, ſo waren es in dem eben ablaufenden Jahre die Schwierigkeiten der Uebergangszeit, welche hemmend und lähmend einwirkten. Wenn ſolche freilich unvermeidliche Schwierigkeiten überall ſchmerzlich empfunden werden, ſo müſſen ſie beſonders da ſich fühlbar machen, wo die Verhältniſſe ohnehin ſchon dringlich auf Erleichterung hinweiſen. Unſere Schule hofft eben ſchon ſeit einer Reihe von Jahren auf weitere Ent⸗ wicklung und auf organiſche Gliederung des ſtädtiſchen Schulweſens und ſieht die Erfüllung ihrer Wünſche von Jahr zu Jahr vertagt. Die Frequenz iſt immer noch, wie die am Schluſſe beigefügte Ueberſicht zeigt, im Zunehmen begriffen; ſeit mehreren Jahren ſchon kann nur die Minderzahl der ſich neu Anmeldenden aufgenommen werden. Hoffentlich kann nun das nächſte Programm davon berichten, daß die ſtädtiſchen Behörden auch die Neuordnnng des Schulweſens zur Hand genommen und das überaus große Misverhältnis auszugleichen begonnen haben, das hier zwiſchen dem Bedarf an Schulen und der Zahl und Aufnahmefähigkeit der öffentlichen Lehranſtalten beſteht.

Unſere Chronik ſtellt als wichtigſtes Ereignis des abgelaufenen Schuljahres voran: die unter dem 9. November 1867 von dem Herrn Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten unſerer Schule ertheilte Anerkennung, durch welche dieſelbe dergeſtalt als eine höhere Bürgerſchule anerkannt wird, daß daſelbſt bis auf Weiteres vom Unterricht im Lateiniſchen Abſtand genommen, ein Qualifikationszeugnis für den einjährigen Militärdienſt aber nur ſolchen Schülern ertheilt werden darf, welche am Schluſſe der aus 6 Klaſſen mit je einjährigem Kurſus beſtehenden Schule eine Ab⸗ gangsprüfung beſtanden haben.

In Folge dieſer uns durch Reſcript der Königl. Regierung in Wiesbaden mitgetheilten Ver⸗ fügung hat der Direktor der Schule den Entwurf einer Inſtruktion für die Abgangsprüfung unter dem 16. December eingereicht, welcher durch Beſchluß des Miniſteriums vom 9. Februar(Reſcr. d. Regierung vom 18. Februar 1868) genehmigt worden iſt.

Die den Kurſus der Schule Oſtern vollendenden Schüler der erſten Klaſſe haben ſich zu dieſem Abgangsexamen gemeldet, die vorgeſchriebenen ſchriftlichen Arbeiten am 2., 3., 4. und 5. März ge⸗