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Um einer verbreitung übertragbarer Krankheiten tunlichst entgegenzuwirken, ist die Befolgung folgender Vorschrift notwendig: 1. Der Verkehr der vom Unterricht ferngehaltenen Schüler mit anderen Kindern muß auch außerhalb der Schule, z. B. auf der Straße und öffenflichen Plätzen, möglichst eingeschränkt
werden. 2. Die Schüler dürfen keine Behausungen betreten, in denen sich mit überfragbaren Krank- heiten behaftete Personen befinden. Die Begleitung der an ansteckenden Krankheiten
Verstorbenen ist verboten.
5. Erkrankt gewesene Schüler haben vor ihrer Wiederzulassung zum Schulbesuch zu baden; ihre Wäsche, Kleidung und persönlichen Gebrauchsgegenstände müssen vor-— schriftsmäßig gereinigt bezw. desinfiziert werden. Piir die Zulassung zur Schule genügt darüber eine ärztliche Bescheinigung.
4. Bei Erkrankung an Diphfherie oder Pocken wird allen Personen, welche mit dem Er— krankten in Berührung gekommen sind, dringend angeraten, sich durch lImpfung immu— nisieren zu lassen und bei Genickstarre, Scharlach oder Diphtherie läglich Rachen und Nase mehrmals mit einem desinfizierenden Mundwasser auszuspilen.
5. lst ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der Aus— wurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.
Diese Vorschriften greifen tief in das Pamilienleben ein. Ihre Durchführung ist äâber
unbedingt notwendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich
sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Behörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten
Schüler durch selbsttätige Mithilfe erleichtert.
Befreiung vom Turnunterricht ist nach einer ministeriellen Verfügung nun dann ge—
stattet, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung
durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche,
Rachenkatarrh und dergleichen können nicht als ausreichender Grund für die Befrei-
ung erachtet werden.
Alle etwaigen Schwächen und Gebrechen des Schülers in Bezug auf Auge, Gehör,
innere und äußere Verletzungen, überstandene Krankheiten und dergleichen bitten wir gleich bei der Anmeldung mitzuteilen und auf der Rückseite des Anmeldeformulars einzutragen, damit im Unterricht von Anfang an die nöõtige Rücksicht darauf ge— nommen werden kann. Es ist für den Erfolg der Erziehung und des Unterrichts in der Schule von hohem Werte, wenn die Schuule, in erster Linie der Klassenlehrer, auch von auffälligen Anzeichen in der körperlichen und geistigen Entwicklung des Schü- lers, die außerhalb der Schule zutage traten, fortlaufend Kenntnis erhält. privatunterricht, auch in Musik und Zeichnen, soll den Schülern nicht erteilt werden, bevor die Schule geprüft hat, ob der Unterricht dem Schüler dienlich ist. Alle Privat- stunden, die von Schülern genommen werden, sind deshalb der Schule vorher an- zuzeigen. Auch den Riegen von Turnvereinen dürfen die Schüler nur mit Erlaubnis der Schule beitreten.
Zum Zwecke gleichmäßiger Verteilung der häuslichen Arbeiten wird in der Lehrer-
konferenz zu Beginn des Schuljahres für jeden Tag der Woche und jedes Unterrichts- fach eine mittlere Dauer der häuslichen Arbeit festgesetzt, die für Erholung, Spiel und andere Beschäftigung noch reichlich Zeit läßt. Die Hausaufgaben sollen nach Umfang und Schwierigkeit so bemessen sein, daß sie ungefähr in dieser Arbeitszeit erledigt wer- den können. Sollte die Zeit, die der Schüler wirklich für seine häuslichen Arbeiten braucht, den Eltern zu kurz oder zu lang erscheinen, so ist Mitteilung an den Klassen— lehrer erwünscht.
Handfertigkeitsunterricht. Mit Freude ist es zu begrüßen, daß die städtischen Be-— hörden und die Stadtverordneten-Versammlung auf Antrag des Unterzeichneten aus den Ersparnissen beim Neubau des Schulgebäudes die Mitfel zur Errichtung von Räu-— men für den Handfertigkeitsunterricht bereitgestellt naben. Wir können deshalb dem Wunsche vieler Eltern entsprechen und im nächsten Schuljahre an schulfreien Nach-— mittagen Handfertigkeitskurse für unsere Schüler abhalten. Es wird zunächst ein Raum


