Aufsatz 
Festrede bei der Feier des 100jährigen Geburtstages der hochseligen Königin Luise
Entstehung
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zu einer zehnklassigen vollenden werde. Dieses Ziel zu erreichen, wenn die dazu erforderlichen Mittel nicht in allzugrellem Misverhältnis stehen mit dem Bedürfnis, das wird die nächste Auf- gabe unsres Collegiums sein. Sie hängt natürlich aufs engste zusammen mit einer Sichtung und Erweiterung des ganzen Lehrplans, mit der wir jetzt und in den nächsten Monaten vorzugsweise beschäftigt sind.

Da der Plan in dem verflossenen Schuljahre eine wesentliche Aenderung nicht erfahren hat, nahmen wir für dieses Jahr Abstand von seiner abermaligen Veröffentlichung, wie wir auch die erledigten Klassenpensen, besouders, da das Verzeichnis der Anschaffungen aussergewöhnlichen Raum in Anspruch nimmt, diesmal nicht zum Abdruck bringen.

Eine besonders eingreifende, auch für das Elternhaus wichtige Angelegenheit ist die Einführung des obligatorischen Unterrichtes in weiblichen Handarbeiten.

Da dieser Unterricht von Ostern an, wenn auch vorerst nur in den beiden achten, sie- benten und sechsten Klassen, in den Lehrplan eingereiht wird, scheinen einige Winke zur Ver- ständigung am Platze..

Dass jedem Mädchen Fertigkeit in Handarbeiten wichtig, ja nöthig ist und der Unterricht in denselben als wesentlicher Bestandtheil weiblicher Bildung betrachtet werden muss, wird von Einsichtigen wohl kaum in Zweifel gezogen werden, wenn auch hier und da die Stellung der Eltern diese Geschicklichkeit gerade nicht unmittelbar als Bedürfnis des Hauses erscheinen lassen mag, oder eine noch weiter fortgeschrittene Industrie sie später vielleicht auch dem Mittelstande scheinbar mehr und mehr entbehrlich machen sollte. Man hat daher diesem Unterrichtszweige nicht nur in Volksschulen, sondern auch in höheren Schulen und Privatanstalten von jeher Be- rücksichtigung geschenkt. Aber da dieser Unterricht in den höheren Schulen meist nur fakul- tativ war und in der Regel von solchen Personen ertheilt wurde, die wohl ihres Faches Meiste- rinnen, aber nichts weniger als für den Lehrberuf gebildet waren, gaben diese Handarbeitstunden nur zu oft willkommene Veranlassung zur Lockerung der Zucht, und die überwiegende Mehrzahl qer Schülerinnen blieb ihnen durchaus fern und musste sich die doch von dem Hause ver- langte Fertigkeit bei der Mutter selbst oder den vielen Privatlehrerinnen erwerben. Dadurch machte sich mehr und mehr die Ansicht geltend, dieser Unterricht müsse aus der Schule in den Kreis des Hauses verwiesen und dem Gutdünken der Mütter überlassen werden. Und von Seiten mancher Direktionen höherer Schulen wurde, indem man den Unterricht ganz aufhob, scheinbar beigestimmt, aber auch nur scheinbar. Man hielt mit Recht die Wahrung der Schulzucht für wichtiger, als den sehr zweifelhaften Nutzen des fakultativen, und nur von einem kleinen Bruchtheil der Schülerinnen benutzten Handarbeitsunterricht in der Schule und fand zudem die für denselben aufgewendeten Kosten ausser Verhältnis zu dem Gewinn an Leistungen. Wo man den Unterricht aufhob, betrachtete man die Entfernung nur als eine vorübergehende; man bedauerte, dass ein wesentliches Glied der Mädchenbildung dadurch der Schule entzogen werde, und hoffte eine Methode zu finden, durch welche, ohne Schädigung der Schulzucht, die Theil- nahme sämmtlicher Schülerinnen mit Erfolg verlangt und der Unterricht als obligatorischer dem Lehrplan eingefügt werden könne. In diesem Sinne wurde schon vor 8 Jahren der Unterricht in weiblichen Handarbeiten von der ökonomischen Deputation auf Antrag des Herrn Direktors Eiselen an der Musterschule aufgehoben.

Aber schon in der Einladungsschrift zu den Prüfungen des J. 1870(S. 79) forderte er die Mütter auf, Ihren Rath ihm mitzutheilen, ob er auf schulmässige Einführung des Unterrichts dringen solle; es scheine ihm nemlich, als werde hierfür in ausreichender Weise durch das Haus gesorgt.»Die weiblichen Handarbeiten,« fügte er hinzu,»sind gewiss ein nothwendiger Bestaud-