$ 10.
Zur Aufnahme in die unterste Klasse wird verlangt:
1) Fertigkeit im Lesen des Deutschen in deutscher und lateinischer Druckschrift.
2) Übung im orthographischen Niederschreiben diktierter deutscher Sätze, sowie Fertigkeit im Gebrauch der lateinischen Schrift.
3) Kenntnis der vier Rechnungsarten in unbenannten Zahlen im Rahmen der dritten Klasse einer einfachen Volksschule.
Zur Aufnahme in eine höhere Klasse ist erforderlich, daß die Kenntnisse dein Stand der Klasse zur Zeit der Prüfung entsprechen.
Schüler, welche den zum Eintritt in eine Klasse erforderlichen Kenntnis- stand nicht durch Vorlage des Zeugnisses einer gleichartigen badischen Mittelschule (Gymnasium oder Progymnasium) nachweisen, oder bei denen seit dem Austritt aus einer solchen Anstalt mehr als 4 Monate verflossen sind, haben sich einer Aufnahims- prüfung zu unterziehen.
„Das Nichtbestehen der Prüfung für eine höhere Klasse gibt an sich keinen Anspruch für die Aufnahme in die nächst tiefere.“
Das Schulgeld für alle Klassen beträgt 84 Mk. Schüler, die nicht aus einer anderen gleichartigen Anstalt übertreten, haben außerdem bei ihrer Aufnahme ein Eintrittsgeld von 6 Mk. zu entrichten.
Konstanz, 1. Juli 1905.
Gr. Gymnasiumsdirektion. Mathy.


