VI. Bekanntmachung über den Beginn des nächsten Schuljahrs
Das neue Schuljahr nimmt seinen Anfang Dienstag, den 12. September.
An diesem Tage werden Anmeldungen neu eintretender Schüler von 8—12 und von 3—5 Uhr auf dem Geschäftszimmer der Großh. Direktion entgegengenommen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen schon während den Ferien sind höchstens schriftlich erwünscht. Auswärtigen Schülern, welche in obere Klassen einzutreten wünschen, wird empfohlen, sich spätestens am 1. September schriftlich anzumelden.
Die Aufnahmsprüfungen werden Mittwoch, den 13. September, von 8 Uhr vormittags an abgehalten.
Donnerstag, den 14. September, morgens um 10 Uhr haben sich sämt- liche Schüler in der Turnhalle des Gymnasiums einzufinden.
Über die Aufnahme der Schüler gibt die Schulordnung vom 8. März 1904 folgende Vorschrift:
S 8.
„Die Aufnahme neuer Schüler findet regelmäßig nur am Anfang des Schul- jahrs statt. Eine Aufnahme während des Schuljahrs soll nur ausnahmsweise statt- finden und bei einem Wechsel der Anstalt nur dann, wenn dieser unter Umständen erfolgt, die den Verdacht der Willkür ausschließen.
Die Anmeldung und Vorstellung der Schüler hat durch die Eltern oder deren Stellvertreter zu erfolgen.
Dabei sind ein Geburtszeugnis, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung beziehungsweise Wiederimpfung, sowie das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
89.
Zur Aufnahme in die unterste Klasse ist ein Alter von 9 Jahren erforderlich; hiernach bestimmt sich das Alter für die Aufnahme in die übrigen Klassen. Schüler, welche dieses Alter noch nicht erreicht, oder um mehr als 4 Jahre überschritten haben, sollen nur ausnahmsweise beim Vorliegen besonderer Umstände Aufnahme finden.


