Aufsatz 
Geschichte der Realschule zu Bad Wildungen 1900-1925. Denkschrift zu 25jährigen Bestehen der Städtischen Realschule zu Bad Wildungen
Entstehung
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ſein. Als abgeſchloſſene höhere Schule eigenen Gepräges ſteht ſie vor allemim Dienſte der ſozialen Mittelſchicht, die zwiſchen den breiten Maſſen des Volkes und den Berufsſtänden mit akademiſcher Vorbildung mitten inne ſteht; ſie ſoll junge Menſchen mit der Ausbildung ver⸗ ſehen, die dazu befähigt, in Handel und Ge⸗ werbe, in Induſtrie und Verwaltung zu ge⸗ hobenen Stellungen aufzuſteigen.(Louis, die Realſchule.) Indem ſie ſo dem ſozialen und geiſtigen Aufſtieg unſeres Volkes dient, muß ſie natürlich durch geeignete Maßnahmen Schul⸗ gelderlaß, Darbietung von Lehrmitteln darauf bedacht ſein, ihre Tore den begabten Kindern auch der ärmſten Bürger offen zu halten. Von der Mittelſchule oder Fachſchule unterſcheidet ſie ſich darin, daß ſie ihre Schüler nicht nur in dem gewohnten Lebenskreiſe heimiſch machen und unmittelbar für ihren praktiſchen Lebens⸗ beruf ausſtatten will, ſondern ſich darüber hinaus die Aufgabe ſtellt, ſie zu einem tieferen Ver⸗ ſtändnis der umgebenden Kulturwelt zu führen. Dadurch wird es ihr zugleich möglich, der anderen Aufgabe zu genügen, welche ſich ihr

als der einzigen höhere⸗Schule eines nicht gan kleinen Gebietes von ſelbſt aufdrängt, nämlich auch denjenigen Schülern, welche zur Oberſchule und Hochſchule ſtreben, die dafür unbedingt erforderliche Ausrüſtung mitzugeben. Die fol⸗ genden Ausführungen werden zeigen, daß die Wildunger Realſchule bisher dieſer doppelten Aufgabe durchaus gerecht geworden iſt. Daß das Beſtehen einer ſolchen Schule in einer kleinen Stadt gerade für die minderbemittelten Bürger, welche ihre Söhne nicht oder nur ſchwer auf auswärtige Schulen ſchicken können, von größtem Werte iſt, braucht nicht erſt weit⸗ läufig bewieſen zu werden. Aber auch den beſſer geſtellten Kreiſen der Bürgerſchaft muß es will⸗ kommen ſein, ihre Söhne im jugendlichen Alter noch eine Reihe von Jahren im Elternhauſe und in eigener Erziehung behalten zu können. So kommt die Realſchule den Bedürfniſſen aller Einwohner der Stadt entgegen und be⸗ währt ſich ſo als die hervorragend ſoziale Ein⸗ richtung, welche ihre Begründer in ihr zu ſchaffen ſich wohl bewußt waren.

II. Anterhaltung und Verwaltung der Schule.

Die Unterhaltung der Realſchule als einer ſtädtiſchen Lehranſtalt liegt in erſter Linie der Gemeinde ob. Da jedoch die Schule von ihrer Begründung an in immer wachſendem Umfange auch von Schülern aus den benachbarten wal⸗ deckiſchen und preußiſchen Landgemeinden beſucht wurde, ſo erkannte die Staatsregierung nach wiederholten Eingaben der ſtädtiſchen Behörden an, daß es billig ſei, der Gemeinde die Erhal⸗ tung der Schule durch einen Zuſchuß aus ſtaat⸗ lichen Mitteln zu erleichtern. Ein ſolcher wurde zuerſt für das Rechnungsjahr 1911/2 mit 4000 Mk., vom folgenden Jahre ab mit 8000 Mk. in den Staatsvoranſchlag eingeſtellt und ſeitdem von der Inflationszeit abgeſehen in dieſer Höhe weitergewährt. Daß er nicht im Ver⸗ hältnis ſteht zu der tatſächlichen Beteiligung der Nachbarkreiſe am Beſuche der Schule, leuchtet ein. Es wird die Aufgabe der Gemeindever⸗ tretung bleiben, auf ſeine angemeſſene Erhöhung an den zuſtändigen Stellen hinzuwirken. Die Kreisverwaltung des zunächſt beteiligten wal⸗ deckiſchen Ederkreiſes hat deſſen beſondere Ver⸗ pflichtung zuerſt im Jahre 1924 durch Gewährung

eines Betrages von 1000 Mk. für die Bücherei der Realſchule anerkannt und beabſichtigt dieſen Zuſchuß für das Jahr 1925 nicht nnerheblich zu erhöhen. An Schulgeldern, die übrigens für die auswärtigen Schüler um 25% höher ſind als für die einheimiſchen, gehen rund 20 000 Mk. im Jahre ein. So bedurfte bisher der mit etwa 50 000 Mk. abſchließende Haushaltungsvoran⸗ ſchlag der Realſchule aus der Stadtkaſſe ſelbſt noch eines jährlichen Zuſchuſſes von rund 20 000 Mk.

Für die Ausübung des ſtädtiſchen Anteils an der Verwaltung der Realſchule beſtand ſeit ihrer Begründung ein Kuratorium, zu welchem der Bürgermeiſter der Stadt als Vorſitzender, zwei vom Gemeinderat gewählte Bürger, ein vom Provinzialſchulkollegium ernanntes Mitglied und der Leiter der Schule zuſammentraten. An ſeine Stelle trat mit Beginn des Jahres 1919 ein Schulausſchuß, dem neben dem Bürger⸗ meiſter einer der Beigeordneten, zwei vom Ge⸗ meinderat aus ſeiner Mitte und zwei von ihm aus der übrigen Bürgerſchaft(Väter von Schü⸗ lern) gewählten Mitglieder, der Direktor und ſeit