Aufsatz 
Eine Schillerrede an die Schüler
Entstehung
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81.

Das Schulgeld beträgt für jede Klasse 50 K per Semester. Die Zahlungstermine sowie die Bedingungen, unter welchen eine Befreiung von der Zahlungspflicht gewährt werden kann, werden den Schülern in den Klassen bekannt gegeben werden.

Am 12. September wird das Schuljahr mit einem feierlichen Gottesdienste, an dem die katholischen Schüler teilzunehmen haben, eröffnet. Nach dem Gottes- dienste haben sich alle Schüler in ihren Klassen zu versammeln, wo ihnen die Disziplinarordnung und die Stundeneinteilung bekanntgegeben wird.

Schüler, welche am Unterrichte im Gesange, in der Stenographie, an den Arbeiten im chemischen Laboratorium, an den Schülerübungen in Physik oder Naturgeschichte teilnehmen wollen, haben dies bei der Aufnahme ausdrücklich zu erwähnen. Für die Teilnahme an den Arbeiten im chemischen Laboratorium ist ein Betrag von 12 K zu erlegen, für die Teilnahme an den physikalischen oder naturgeschichtlichen Schülerübungen sind für jedes Semester von den Schülern der unteren Klassen 2 K, von denen der oberen Klassen 4 K zu entrichten. Diese Beträge werden im Falle des Austrittes während des Schuljahres weder ganz noch teilweise zurückerstattet.

Privatisten haben sich längstens bis 20. September der Direktion zur Auf- nahme vorzustellen und die Aufnahmsgebühr von 4 K 20h zu erlegen. Das Schulgeld per 50 K und die Prüfungstaxe per 24 K ist vor Ablegung der jeweiligen Semestralprüfung zu entrichten.

Zum Schlusse spricht die Direktion allen Förderern und Wohltätern der Anstalt an dieser Stelle den wärmsten Dank aus.

Wien, den 1. Juli 1910.

A. ö6. Professor A. Adler. k. k. Direktor.