Aufsatz 
Zur Schiller-Feier.
(Ansprache an die Schüler der Anstalt, gehalten am 9. Mai 1905.)
Entstehung
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Eine Wiederholung der Prüfung, sei es an der- selben oder an einer anderen Lehranstalt, ist in dem- selben Schuljahre unzulässig. Um einem allfälligen Versuche der UÜbertretung dieses Verbotes vorzubeugen, müssen die Namen der an einer Anstalt Zurückgewie- senen den Direktionen der anderen Lehranstalten mitgeteilt werden.(Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, 2. Jänner 1886, Z. 85.)

2. Zum Eintritt in eine höhere als die erste Klasse der Realschule ist für alle Aufnahmsbewerber, welche nicht ein Zeugnis über die an einer öffentlichen Realschule zurückgelegte, unmittelbar vorher- gehende Realschulklasse beizubringen vermögen, eine Aufnahms- prüfung aus sämtlichen obligaten Lehrgegenständen erforderlich, für welche die im k. k. Ministerialerlasse vom 19. Mai 1870, Z. 3257, festgesetzte Prüfungstaxe von 24 K zu erlegen ist. Das Ergebnis dieser Aufnahmsprüfung hat zu entscheiden, in welche Klasse der Realschule ein Schüler aufgenommen werden kann. (Erlaß des k. k. L. S. R. vom 8. Oktober 1873, Z. 5434.) Die Prüfung solcher Schüler kann nach Maßgabe der vor- handenen Plätze erst im Septembertermin erfolgen.

3. Bei der Aufnahme eines Schülers sind 4 K 20 h als Aufnahms- taxe zu entrichten.

Das Schulgeld, welches im Laufe der ersten sechs Wochen des Semesters in Schulgeldmarken zu erlegen ist, beträgt halbjährig 50 K. Außerdem hat jeder Schüler den ganzjährigen Lehrmittelbeitrag von 4 K zu leisten.

Bezüglich der Befreiung von der Zahlung des ganzen oder halben Schulgeldes wird der Direktor den P. T. Eltern die geeignete Auskunft erteilen.

4. Die Aufnahme eines jeden Schülers ist an die unbedingte Beob- achtung der vorgeschriebenen und vom k. k. Landesschulrate genehmigten Disziplinarvorschriften gebunden, welche bekannt- gegeben werden.

Die Aufnahme von Priyatisten unterliegt denselben Bedingungen wie die der öffentlichen Schüler.

Beginn des Schuljahres. Die Wiederholungs- und Nachtrags- prüfungen werden am 16. September von 812 Uhr, das heilige Geist- amt wird am 18. September um ½ 9 Uhr abgehalten werdeu.

Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. September um 8 Uhr.