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Lunae 6. Mai 1805 hat Herr Johann Adam Amend Vorstehendes Rescriptum Caesareum S. C. in originali et copia dem Herren Johann Andreas Merk zu Recht insinuieren lassen.
Urkund dessen meine Handschrift und Pettschaft. Actum Wien ut supra.
(L. S.). Johann Christian Enzeroth, Kaiserlicher Reichshofrats-Thürhüter.
Die Fürstlich Oranische Regierung verfuhr diesem Reichsmandate gegenüber dilatorisch; zu- nächst ersuchte sie um eine weitere Frist nach. Der Fürst erhielt dieselbe am 8. Juli 1805: ad satisfaciendum rescripto sub comminatione rescripti paritorii in contumaciam decernendi ex officio. Als diese Frist vergeblich abgelaufen war, suchte die Fürstlich Oranische Regierung unter dem vorgewandten Grunde, dass ihr Rechtsanwalt erkrankt sei, um eine neue Frist nach. Darauf wurde vom Reichshofgericht ein weiterer Termin am 8. Nov. 1805 angesetzt: ad satisfaciendum rescripto Caesareo mit der Androhung, dass„ansonsten rescriptum paritorium in contumaciam er- kannt werden solle“. Unter dem 24. Januar 1806 suchte der Rechtsanwalt des Fürsten von Oranien noch um einen weiteren Termin ex allegata et edocta causa von zwei Monaten nach, erhielt denselben abermals,„sed omnium ultimatus et sub priore praeiudicio“ bewilligt.
Da jedoch am 12. Juli 1806 die Auflösung des deutschen Reichs erfolgte und die Reichs- gerichte zu Wetzlar und zu Wien, sowie der Reichstag zu Regensburg sich auflösten, so kam das Mandat„puncto turbationis in possessione anni normalis“ nicht zur Ausführung.
Der am 6. Mai 1805 mit der Eröffnung des Lyceums und des Gymnasiums begonnene Unter- richt war mittlerweile ungestört weiter gegangen. Am 25. Oktober 1805, drei Tage nach der obenerwähnten Verordnung, nachdem schon am 2. September 1805 durch Reskript des Fürsten aus den Fonds des aufgehobenen Kollegialstifts jährlich 500 fl. zu Stipendien an die Studierenden bestimmt worden waren, wahrscheinlich mit der Gehaltsregulierung der Professoren zusammen- hängend, erfolgte eine Verfügung des Erbprinzen von Oranien an das geheime Ratskollegium die „Gratifikationen“ an die Lehrer betreffend. In dieser Verordnung war bestimmt, dass die Schüler des Lyceums für die Privat-Vorlesungen der Professoren Gierig, Heller und Weiss einen Beitrag von 5 Gulden zu zahlen hatten.
Da die Fertigstellung und neue Einrichtung der Klassenzimmer jedoch erst im November dieses Jahres sich bewirken liess, so musste die Eröffnung des Wintersemesters, weil auszerdem noch mancherlei unvermeidliche Zufälle den Ausbau der Lehrsäle für die Lyceisten verzögert hatten, für alle drei Auditorien auf den 18. November verschoben werden. Während des Sommersemesters waren nur für zwei Jahrgänge des Lyceums die Lehrzimmer hergerichtet worden; und auszerdem hatte Prof. Heller im physikalischen Experimenten-Zimmer des Bibliothekbaues seine Vorträge gehalten.
Nach der neuen Organisation bestand das Gymnasium aus drei Klassen: 1., 2. und 3. Schule mit einer Vobereitungsklasse; das Lyceum ebenfalls aus drei Klassen: 1., 2. und 3. Jahrgang. Studiendirektor war Konsistorialrat Prof. Dr. Meissner; Rektor des Gymnasiums Prof. Dr. Gierig; Professor des Lyceums auszer den von der Universität herübergenommenen Proff. Dr. Dickert und Dr. Heller war noch Dr. Weiss; Professoren des Gymnasiums: Konsistorialrat Petri, Habersack, Wagner, Schell; Schreibmeister: Winkopp; Fecht- und Tanzmeister für das Lyceum: Kaufmann. Die Lehrer


