Aufsatz 
Die Lehrer des Gymnasiums von 1835 bis 1885
Entstehung
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Die von dem Komité der ſog. Wohlthäterſtiftung, welches zur Zeit aus den Hrn. Domkapitular Regens Dr. Komp, Rentmeiſter Kriſch und Hofapotheker Rullmann beſteht, zum Beſten würdiger und dürftiger Schüler des hieſigen Gymnaſiums auch im verfloſſenen Jahre veranſtaltete Sammlung ergab einen Betrag von 350 M. Dieſe ganze Summe iſt zur Unterſtützung von 11 Schülern verwendet worden. Drei erhielten je 45 M., drei je 30 M. und fünf je 25 M. Die Zinſen der Aktivausſtände aber wurden zum Ka⸗ pitalfond hinzugefügt, welcher ſich gegenwärtig auf 4781 M. 69 Pf. beläuft. Hiervon ſind 3900 M. in Obliga⸗ tionen des Kurh. Staatsanlehens vom Jahre 1863 zu 4 Prozent, der Reſt bei der ſtädtiſchen Sparkaſſe zu 3 ½ Prozent verzinslich angelegt. Indem ich dem verehrlichen Komité für die treue Hut und Pflege

der ſegensreichen Stiftung und allen mildthätigen Gebern für ihre Beiträge zu dem ſchönen Werke der Liebe 4

im Namen unſerer Anſtalt herzlichen Dank ſage, gebe ich zugleich der Freude Ausdruck, daß auch in den abgelaufenen Jahre das 1852 begonnene Werk wieder ſo günſtigen Fortgang genommen hat. Möge auf allen Gaben, ſowohl für die Geber, als für die Empfänger der Segen Gottes ruhen!

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. Offentliche Prüfung. Freitag, den 27. März. 8 Sexta 89 Uhr. Latein: Jung. Rechnen: Rathmann. Quinta 9 10 Uhr. Latein: Bork. Naturkunde: Dr. Müller. Quarta 1011 Uhr. Phädrus: Jung. Geſchichte und Geographie: Rathmann. Untertertia 1112 Uhr. Griechiſch: Dr. Bölke. Mathematik: Pr. Linz. Obertertia 23 Uhr. Religion: Pfarrer Breitung. Franzöſiſch: Dr. Zilch. Unterſekunda 34 Uhr. Griechiſch: Wiskemann. Geſchichte: Dr. Zilch. Samſtag, den 28. März.

Oberſekunda 89 Uhr. Latein: Prof. Dr. Koerber. Phyſik: Dr. Müller. Prima 9 10⸗Uhr. Mathematik: Wagner. Geſchichte: Prof. Gegenbaur.

Das neue Schu ljahr beginnt Montag den 13. April, des Vormittags 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Anmeldung ſolcher iſt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen⸗ zunehmen bereit. Sie muß ſpäteſtens bis zum 12. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Ta uf⸗ oder Geburts ſcheines ſowie eines Impfſcheines bezw. Wiederimpfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen.

Zur Aufnahme in die Septa iſt in der Regel das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. 1 An Vorkenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen und ſinngemäßen Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift;. b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich wie ſchriftlich ohne

allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kenntnis bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind weder erforderlich noch erwünſcht. FJFulda, den 21. März 1885. Der Königl. Gymnaſial⸗Direktor Dr. Gòo. Goebel.