Die Lehrmittel für den Zeichenunterricht sind vermehrt worden durch An- kauf von 20 Modellen für konstruktives Zeichnen von Lüdoke.
Für den Turnunterricht sind angeschafft worden 48 Gum mibälle und ein Bock.
Für die Badeanstalt ist eine kurze Leiter aus Holz mit Eisenbeschlag beschaftt worden.
Frau Sanitätsrat Dr. Holzapfel zu Hess.-Oldendorf hatte bei ihren Lebzeiten ein Original-Olgemälde„Der sterbende Sokrates“ dem Kgl. Gymnasium geschenkt. Dies Ge- mälde wurde am 31. Mai 1913 nach dem Tode der hochherzigen Frau dem Gymnasium übersandt.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Aus der Unterstützungsbibliothek konnten auch in diesem Jahre wieder einer Anzahl bedürftiger Schüler die nötigen Schulbücher zur Benutzung gegeben werden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und Eltern.
Höherer Weisung zufolge sollen von Ostern 1914 ab die Bestimmungen über Schulgelderlaß mit größererStrenge durchgeführt werden. Schulgelderlass werden künftig nur solche Schüler genießen, die sichere Gewähr für ihr Fortkommen auf der Schule bieten, d h. mindestens genügende geistige Anlagen besitzen, sich gut führen und fleißig sind. Werden Freischüler nicht versetzt, so sollen sie das Beneficium der Freischule verlieren. Schülern derunteren Klassen kannnur ausnahms-— weise das Beneficium der Freischule und zwar erst nach dem ersten halben Jahre ihres Eintritts in die Schule verliehen werden.
Der Kreis Grafschaft Schaumburg hat für auswärtige Schüler, die das Gym- nasium in Rinteln besuchen wollen, ein Schülerheim gegründet, welches von einer Hausdame geleitet wird, der ein in der Anstalt selber wohnender Lehrer zur
Seite steht.
Die Verwaltung dieses Schülerheims führt ein vom Kreise gewähltes Kuratorium, bestehend aus dem Landrat des Kreises, dem Königlichen Gymnasialdirektor und einem Mitgliede des Kreisausschusses. Das Schülerheim bietet Raum für 15 Pfleglinge. Aufgenommen werden evangelische Schüler aller Klassen des Gymnasiums, welche bisher in ihrer sittlichen Führung zu Bedenken keinen Anlass gegeben haben. Schüler, welche wegen unangemessenen Betragens von anderen Anstalten entternt sind, bleiben grundsätzlich von der Aufnahme ausgeschlossen,— Der Pensionspreis beträgt für das Vierteljahr 250 Mk., für


