Aufsatz 
Rede , gehalten am 10. März 1913 bei der Schulfeier zur Erinnerung an den Geburtstag der Königin Luise, sowie an die Gründung der preußischen Landwehr und an die Stiftung des Eisernen Kreuzes - Rede des Herrn Professor Dr. Max Haesecke, gehalten am 10. März 1913 bei der Schulfeier zur Erinnerung an den Geburtstag der Königin Luise, sowie an die Gründung der preußischen Landwehr und an die Stiftung des Eisernen Kreuzes
Entstehung
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24½.

lI. Gus den Oerfügungen der vorgesetzten Sehörden.

Ministerial-Erlass vom 30. 4. 1913 U. II, 403. Solche Oberprimaner, die sogleich als Fahnen- junker ia das Heer eintreten wollen, sollen unmittelbar nach Abschluss der mündlichen Reifeprüfung entlassen und ihnen eine Bescheinigung folgenden Inhalts ausgehändigt werden:Dem bisherigen Schüler der Ober- prima N. N. wird zum Zwecke des alsbaldigen Eintritts in das Heer als Fahnenjunker bescheinigt, dass er die Reifeprüfung am(Datum) bestanden hat und heute von der Anstalt entlassen worden ist. Das Reifezeugnis folgt nach. Ort und Tag. Amtsstempel. Unterschrift.

Ministerial-Erlass vom 209. 1. 1914 U. II. 2696. Allen anstellungsfähigen Kandidaten, denen die Verwaltung einer etatsmässigen oder einer zur Befriedigung des Unterrichtsbedürfnisses errichteten ausser- etatsmässigen Hülfslehrerstelle gegen Remuneration übertragen ist, ist während ihrer Einberufung zu den ge- wöhnlichen militärischen Friedensübungen ihr Einkommen weiter zu gewähren. Auch den anstellungsfähigen Kandidaten, welche als Vertreter von Oberlehrern an staatlichen Lehranstalten gegen Remuneration vollbe- schäftigt werden, ist das Kgl. Provinzial-Schulkollegium ermächtigt, in diesem Falle die Remuneration zu belassen.

Ministerial-Erlass vom 7. 2. 1914 UII 1894. Jungen Leuten, welche die Reifeprüfung ablegen, ohne Schüler der Anstalt zu sein, sollen auf ihren Wunsch auch im Zeichnen geprüft und ihnen ein Zeugnis darüber ausgestellt werden, dass sie im Zeichnen den Anforderungen der Anstalt entsprechen.

Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 9. 1. 1914 S. 459 erlässt für das Schuljahr 1914 folgende Ferienordnung:

Ferien. Tag des Schulschlusses. Tag des Schulanfangs. Pfingsten Freitag, 29. Mai Freitag, 5. Juni Sommer Freitag, 3. Juli Dienstag, 5. August Herbst Dienstag, 29. September Donnerstag, 15. Oktober Weihnachten Mittwoch, 3. Dezember Dienstag, 5. Januar 1915 Ostern 1915 Mittwoch, 31. März Dienstag, 21. April 1915.

II. Schulgeschichte.

Das Schuljahr wurde Freitag, den 4. April, in üblicher Weise eröffnet, indem der Direktor nach der gemeinsamen Morgenandacht vor den versammelten Schülern die Schul- ordnung verlas und erläuterte und die am Tage vorher geprüften 30 Schüler durch Hand- schlag auf ihre Befolgung verpflichtete und in den Verband der Schule aufnahm. Hierbei