mindeſtens eine weitere philologiſche Lehrkraft, von der wir gegenwärtig durch die Güte des katholiſchen Gemeindevorſtandes, wenn auch proviſoriſch, ½ beſitzen, erforderlich ſein.
Wir haben bisher nur die Gründe hervorgehoben, welche für den lateiniſchen Unterricht an Realſchulen ſprechen; allein wir dürfen nicht überſehen, daß ſich nicht unwichtige Bedenken, die allerdings zum Theil lokal ſind, dagegen erheben. Zunächſt iſt zu bemerken, daß die öffent⸗ liche Meinung, ein Faktor, der nicht gering anzuſchlagen, hier bisher entſchieden gegen den lateiniſchen Unterricht war, welches wohl hauptſächlich darin ſeinen Grund hatte, daß bis jetzt die große Mehrzahl der eine Realbildung ſuchenden Schüler ſich dem Kaufmannsfache widmete und daher vor Allem Fertigkeit in den neueren Sprachen, im kaufmänniſchen Styl und im Rechnen, nicht aber Latein begehrte. Dieſer Umſtand, verbunden mit der kurzen Dauer des lateiniſchen Unterrichts für die Realſchüler ¹), war es auch, der uns im Jahre 1848 beſtimmte, den früher an unſerer Anſtalt für Alle verbindlichen lateiniſchen Unterricht von da an auf die ſtudierenden Schüler zu beſchränken. Wird nun das Latein unter die für alle Schüler verbind⸗ lichen Unterrichtsgegenſtände aufgenommen, ſo iſt eine Verminderung der ſeither auf die übrigen Fächer fallenden Stundenzahl, wenn die Schüler nicht zu ſehr überladen werden ſollen, dringend geboten. Schließlich iſt für uns nicht zu überſehen, daß die ſtudierenden Schüler dadurch, daß ſie den lateiniſchen Unterricht in den beiden unteren Klaſſen ganz, in den übrigen theilweiſe mit den Realſchülern gemeinſchaftlich hätten, um ſo mehr in ihren Fortſchritten würden gehemmt werden, als unter den letzteren noch lange Zeit manche ſein werden, welche eine höhere und gründliche Ausbildung nicht erwerben wollen, oder können ²).
Würden nun dieſe Bedenken gegen das Latein, als obligatoriſchen Lehrgegenſtand für die Realſchüler, als beſonders wichtig erſcheinen und die Behörden vermögen, auch fernerhin davon Abſtand zu nehmen; ſo bliebe noch ein zweiter Weg übrig, um zu einem Definitivum zu gelangen, nämlich die Verwandlung der Selektenſchule in eine Realſchule II. Ordnung. Wir haben be⸗ reits oben aus der Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung den Abſchnitt über die weſentlichen Unter⸗ ſchiede der Realſchule I. und II. Ordnung mitgetheilt. Unter dieſen iſt hier für uns der wich⸗ tigſte, daß das Lateiniſche in ihnen zu den fakultativen Lehrgegenſtänden
¹“)) Der lateiniſche Unterricht war damals für die Realſchüler auf die II. und III. Klaſſe, jede mit einem zweijährigen Lehrkurs beſchränkt, alſo nicht viel mehr als ein halber.
²) Die Klagen über die Ungleichartigkeit der die höheren Schulen beſuchenden Schüler ſind allgemein,
und auch wir haben darunter zu leiden. Der Grund dieſer Erſcheinung, welche, wie jeder Schulmann weiß,
äußerſt lähmend auf den Unterricht einwirkt, liegt darin, daß dem ſehr verſchiedenartigen Bedürfniß von
Schulbildung durch eine gehörige Abſtufung von höheren, mittleren und niederen Schulen bis jetzt noch nicht
gehörig entſprochen iſt. 3*


