Aufsatz 
Die wichtigsten Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und höheren Bürgerschulen nebst Bericht über die Veränderungen in der Organisation der Selektenschule
Entstehung
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Im Franzöſiſchen und Engliſchen: Richtige Ausſprache und ſichere Bekanntſchaft mit den Haupttheilen der Grammatik. Verſtändniß von Proſaſtücken, beſonders hiſtoriſchen Inhalts und von leichten Dichterſtellen, und ein dazu ausreichender Vokabelvorrath; Fertigkeit in korrektem Nachſchreiben eines franzöſiſchen und engliſchen Diktats.

In den vorgenannten drei fremden Sprachen müſſen die Abiturienten ein dieſer Stufe angemeſſenes Exercitium ohne große Fehler ſchreiben können.

In der Geſchichte: Allgemeine Ueberſicht der Weltgeſchichte. Die wichtigſten That⸗ ſachen der griechiſchen Geſchichte bis zum Tode Alexanders des Großen, der römiſchen bis zum Kaiſer Markus Aurelius. Specielle Kenntniß der deutſchen und der preußiſchen Geſchichte ſeit dem dreißigjährigen Kriege.

In der Geographie: Anſchauliche Kenntniß der wichtigſten Verhältniſſe der Erdober⸗ fläche und der Formation der Erdtheile. Die topiſche und politiſche Geographie von Europa und ſpecieller die von Deutſchland und Preußen. Das Wichtigſte aus der Staatenkunde, mit beſonderer Rückſicht auf Koloniſation. Die Elemente der mathematiſchen Geographie.

In der Naturkunde: Eine auf Anſchauung gegründete Kenntniß der gebräuchlichſten botaniſchen, zoologiſchen und mineralogiſchen Syſteme; Bekanntſchaft mit den phyſiologiſchen und anatomiſchen Kennzeichen der Pflanzen und Thierfamilien, welche für die Flora und Fauna der Umgegend, für die gewöhnlich im Handel und in der Technik vorkommenden exotiſchen Formen und für die Phyſiognomie der botaniſchen und zoologiſchen Provinzen der Erde von beſonderer Wichtigkeit ſind. Aus der Phyſik: Die allgemeinen Eigenſchaften der Körper; Wärmelehre. Die für die Kenntniß der wichtigſten Naturgeſetze in Betracht kommenden Grundlehren der Chemie.

In der Mathematik muß erreicht ſein: Eine gründliche Kenntniß der ebenen und körperlichen Geometrie, der ebenen Trigonometrie, der Gleichungen des 1. und 2. Grades, der Potenzlehre. Theorie und Anwendung der Logarithmen und der Progreſſionslehre. Fertigkeit in den vier Grundrechnungsarten, ſowohl in ganzen Zahlen, wie in gewöhnlichen, und in De⸗ cimalbrüchen; Fähigkeit, Aufgaben aus der Geſellſchafts⸗, Miſchungs⸗, Münz⸗ und Wechſelrechnung mit Sicherheit des Verfahrens zu löſen.

Im Zeichnen: Angemeſſene Uebung im Freihandzeichnen; Kenntniß der Elemente der Perſpektive.

Zum Nachweis, daß dies Maaß von Kenntniſſen und Fertigkeiten nach Abſolvirung des Schulkurſus erreicht iſt, findet eine ſchriftliche und eine mündliche Prüfung Statt.

Dieſelbe wird nach vorgängiger Genehmigung der betreffenden Königl. Regierung abge⸗ halten, und der Termin zu der mündlichen Prüfung von dem Rektor der Schule im Einvernehmen mit dem Departementsrath der Königl. Regierung angeſetzt, welcher als Königl. Kommiſſarius den Vorſitz bei der Prüfung führt.

Abgangs⸗ prüfung.