Aufsatz 
Nachricht über den Verlauf der 50jährigen Jubiläumsfeier der Realschule zu Michelstadt am 30. und 31. März und am 1. April 1884
Entstehung
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1l.

Es brauſt ein Ruf wie Donnerhall,

Wie Schwertgeklirr und Wogenprall.

Zum Rhein, zum Rhein, zum deutſchen Rhein!

Wer will des Stromes Hüter ſein?

Lieb Vaterland, magſt ruhig ſein!

Feſt ſteht und treu die Wacht am Rhein..

Nachdem der Unterzeichnete hierauf noch einige Bemerkungen über den Bau und die verſchiedenen Bildwerke des Denkmals gegeben hatte, zogen wir nach den verſchiedenen Ausſichtspunkten, der Eremitage, der Roſſel, der Zauberhöhle und wanderten dann über das Jägerhaus nach Aßmannshauſen, ſetzten mit drei Nachen über den Rhein nach Rheinſtein und beſahen das Innere dieſes herrlich gelegenen Schloſſes und ſeine intereſſanten Sammlungen. Die Zeit war inzwiſchen vorgerückt, und wir mußten eilen, um noch rechtzeitig zum Mittagsmahle in Bingen zu erſcheinen. Wiederum empfingen uns die gaſtlichen Räume des Hötels Paris, und durch Speiſe und Trank erquickt, zogen wir nun in Begleitung mehrerer Herrn Collegen von Bingen nach dem Bahnhof. In raſcher Fahrt erreichten wir die Heimat, wo wir wohlbehalten, mit neuen Anſchauungen und belehrenden Eindrüͤcken bereichert, ankamen. Die übrigen Klaſſen hatten am Sedantage kleinere Ausflüge in die Umgebung von Michelſtadt gemacht. Die Klaſſen VII und VI mit Herrn Kaffenberger und Weis waren auf dem Schöllenberg, die Klaſſen V und IV mit Herrn Hilß auf den Höhen bei Kirch⸗ und Langenbrombach, Klaſſe III mit Herrn Heußlein auf der Sophienhöhe, überall durch Geſang und Spiel den nationalen Feſttag feiernd.

Der Geburtstag Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. wurde im Beiſein des Mädcheninſtituts und der Eltern und Angehörigen unſerer Schüler nach folgendem Programm im Turn⸗ ſaale der Realſchule gefeiert:

1) Geſang: Gebet für den Landesfürſten.

2) Feſtrede des Direktorsdie Regierung des Landgrafen Ernſt Ludwig von Heſſen 1678 bis 1739. Einleitung.

3) Der Raub Straßburgs 1681 nach Leopold Ranke, vorgetragen von dem Realſchüler 1l. Claſſe Adam König aus Forſtel.

4) Geſang: Die Wacht am Rhein von Wilhelm.

5) Feſtrede des Direktors, Fortſetzung und Schluß.

6) Geſang: Heil unſerm Fürſten Heil!

7) Geſang: Lobt den Herrn von Rolle.

Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, wurde Reallehrer Lenz von ſeinem Dienſt an der Realſchule mit Wirkung vom 1. Oktober dieſes Jahres abberufen und an das Gymnaſium zu Darmſtadt verſetzt. In der kurzen Zeit ſeiner hieſigen Wirkſamkeit hat dieſer Lehrer mit großem Fleiß, mit Pünktlichkeit und Gewiſſenhaftigkeit an der ihm anvertrauten Jugend gearbeit. Durch Verfügung derſelben hohen Behörde wurde für die erledigte Stelle der proviſoriſche Reallehrer Sturmfels ernannt und bei Beginn des Winterhalbjahres in ſeinen Dienſt eingeführt. Derſelbe machte über ſeinen Lebens⸗ und Bildungsgang, ſowie über ſeine ſeitherige Wirkſamkeit, folgende Angaben:

Karl Sturmfels, geboren am 14. März 1856 zu Semd, Sohn des daſigen Lehrers, Konrad Sturmfels, erhielt ſeine Vorbildung auf der Realſchule zu Groß⸗Umſtadt und auf dem Polytechnikum zu Darmſtadt, machte die Ergänzungsprüfung im Griechiſchen an dem Gymnaſium in Gießen, ſtudierte dann zu Gießen von 18741878 neuere Philologie, deutſche Sprache und Geſchichte, beſuchte zu ſeiner weiteren Ausbildung in den neueren Sprachen die franzöſiſche Schweiz und England, wo er an einer engliſchen Schule zu Fairfield unterrichtete. Den Acceß machte er an der Realſchule zu Groß⸗Umſtadt, wo er auch, ſowie zu Alsfeld, als proviſoriſcher Reallehrer angeſtellt war.

Verfügung Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulan⸗ gelegenheiten, vom 15. December 1884: Die ſeither als Realſchulen I. Ordnung bezeichneten Lehran⸗ ſtalten ſollen künftig den NamenRealgymnaſien führen; die bisherigen Realſchulen II. Ordnung ſind künftig einfach alsRealſchulen zu bezeichnen.

Verfügung derſelben hohen Behörde am 15. December: Wenn ein Schüler eines Gymnaſiums auf ein anderes Gymnaſium übergeht, ſo iſt er auf Grund des vorzulegenden Abgangszeugniſſes ohne Auf⸗ nahmeprüfung in diejenige Klaſſe zu ſetzen, welche der Klaſſe entſpricht, der er beim Verbleiben in der

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