tafeln von Leuckhard und Nitzsch hinzu. Verschiedene kleine Büsten, die Menschen- rassen darstellend: 10 gr Magnesiumdraht; eine Hebelmaschine von Holz; Modelle von Saccharomyces cerevisiae, Bierhefe; Schycomycetes, Spaltpilze und Bakterien in 1000 facher Vergrösserung; vergrössertes Modell der Frucht von Brassica Napus(eine Schote) und von Pisum sativum(eine Hülse). Eine dynamo-electrische Maschine.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Erstere sind bis jetzt noch nicht errichtet worden. Fleissigen und beanlagten Schülern kann jedoch auf ein Gesuch der Eltern, welches unter Beifügung des letzten Schulzeugnisses bei dem Stadtrat einzureichen ist, das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden; auch wird dem jüngsten von drei die Schule gleichzeitig besuchen- den Brüdern auf eine Eingabe des Vaters das Schulgeld erlassen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Es erscheint uns als eine wichtige Pflicht, hier die Verfügung Kgl. Ministeriums vom 14. Januar 1880 anzuführen, welche sich in ausführlicher, auf reifliche Erfahrung gegründeter und belehrender Weise über„die Gemeinschädlichkeit des Verbindungs- wesens unter den Schülern der höheren Lehranstalten Preussens“ verbreitet. In der-— selben wird u. a. hervorgehoben, dass der gemeinsame Charakter jener Schüler- Verbindungen sich als eine Gewöhnung an einen übermässigen Genuss geistiger Getränke, welcher, auch wenn er in Ausnahmeéefällen ohne Täuschung der Eltern über den Zweck der Ausgaben ermöglicht wird, jedenfalls der körperlichen Gesundheit nachteilig ist, jedes edlere geistige Interesse lähmt, ja selbst die Fähigkeit zum ernst- lichen Arbeiten aufhebt.... Die jlängste Dauer des Aufenthaltes in den oberen Klassen findet sich vornehmlich bei eifrigen Verbindungsmitgliedern, die in der Erfüllung ihrer angeblichen Verbindungspflichten die Fähigkeit zum Arbeiten verloren haben.“
Ilieran müssen wir eine Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 4. Januar 1887(S. 6139) anschliessen, in welcher bemerkt wird,„dass der Herr Minister die Lehrerkollegien warnt, bezüglich der vollständigen Beseitigung des verderblichen Unwesens der Schüler-Verbindungen sich in trügerischer Sicherheit einwiegen zu lassen.“ In Befolgung beider hohen und wichtigen Verfügungen halten wir uns verpflichtet, den Eltern hiesiger Schüler eine genaue Beachtung des Treibens letzterer in der freien Zeit an's Hlerz zu legen und die auswärtigen Eltern aufzufordern, bei der Wahl der Wohnung und Pension an für ihre das Realprogymnasium besuchende Schüler recht vorsichtig zu sein und rechtzeilig— wie es auch Vorschrift ist— bei dem Unterzeichneten die nötigen Erkundigungen einzuzichen, ob die beabsichtigte Wahl auch geeignet, eventuell zulässig ist. Eine Anderung nachher eintreten zu lassen, führt zu Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten.
Durch eine langjährige, verständnisvolle DPflege des Kunstgewerbes seitens des verstorbenen Kaisers Friedrich in der langen Zeit als er als Kronprinz Protektor der bildenden Künste war, und infolge des wachsenden Wohlstandes und Kunstsinnes unseres Volkes werden insbesondere an viele gewerbliche Erzeugnisse bezüglich der Schönheit und Gefälligkeit der Formen jetzt grössere Anforderungen gestellt, die von den betreffenden Geschäftsleuten nur erfüllt werden können, wenn sie im Zeichnen eine höhere Stufe erstiegen haben. Zur Erlangung einer grösseren Fertigkeit im


