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ſie eine 12jährige Dienſtzeit haben. Nach einer weiteren Special⸗Verfügung blieb die Verleihung dieſes Ranges bezw. Amtscharakters Profeſſor oder Direktor bis zum Eingang der Allerhöchſten Patente bezw. der Patente des Herrn Miniſters vorbehalten.(Vergl. Nr. 12.)
5. Ein erſchütternder Unglücksfall giebt dem Herrn Miniſter Veranlaſſung durch eine Verfügung vom 21. September 1892, U. II., Nr. 1904, die Dirigenten der höheren Lehranſtalten aufzufordern, ihre Schüler vor dem Beſitz und Gebrauch gefährlicher Waffen zu warnen und unfolgſame Schüler von der Anſtalt zu entfernen.
6. Verfügung Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 12. September v. J. Nr. 5475, erteilt Verhaltungsmaß⸗ regeln für den Fall einer Cholergepidemie.
7. Durch Verfügung Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 8. Oktober, S. 5808, wurde die mit Bericht vom 19. September vorgelegte Penſenverteilung für den Religionsunterricht in Sekunda genehmigt.
8. Durch Beſchluß Königl. Miniſteriums der geiſtl. ꝛc. Dingelehenheſten vom 22. Okt. v. J. U. I., Nr. 17294, U. II., wurde auf den Bericht Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 30. Sept., S. 5894, hochge⸗ neigteſt genehmigt, daß Herr Prof. Dr. Vietor den ihm nach Beſchluß Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 18. Febr. 1892, S. 918, für das Sommerſemeſter v. J. übertragenen engliſchen Unterricht in Untertertia auch im Winterſemeſter erteilt.
9. Durch einen Cirkular⸗Erlaß des Unterrichts⸗ Miniſteriums vom 19. Okt. v. J., U. II., Nr. 1685, U. III. B., mitgeteilt durch Verfügung Königl. Prov.⸗ Schulkolleg. vom 29. Okt. v. J. Nr. 6491, iſt ver⸗
ordnet, daß die Turnabteilungen der höheren Lehr⸗ anſtalten nicht unter 20 und nicht über 60 Schüler zählen ſollen.
10. Durch Verfügung Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 12. Nov. v. J., S. 5821, wird der Gebrauch und die event. Beſchaffung des 100teiligen Thermo⸗ meters verordnet.
11. Nach der miniſter. Rundverfügung vom 17. Nov. 1892, U. II., Nr. 2258, iſt die Abſchlußprüfung ans Ende des Schuljahres zu legen. Das Ergebnis der Prüfung iſt bei der Verkündigung der Verſetzungen überhaupt am Schluſſe des Schuljahres mitzuteilen. Daraus folgt, daß die geprüften Schüler nach wie vor die Anſtalt zu beſuchen haben und ihrer Disciplin bis zum Schluſſe der Schule unterſtehen.
12. Auf Antrag des Kuratoriums vom 4. Jan. d. J. wurde der wiſſenſchaftliche Lehrer Herr Heyken durch Beſchluß Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 9. Jan. N. S. 87. mit Verſehung der Stelle des erkrankten Herrn Oberlehrer Dute beauftragt.
13. Infolge einer Verfügung des Herrn Unter⸗ richtsminiſters vom 15. d. M., U. III., Nr. 13190, ſetzt das Königl. Prov.⸗Schulkolleg. den Rektor des hieſigen Realprogymnaſiums davon in Kenntnis, daß er auf Grund des Allerhöchſten Erlaſſes vom 28. Juli v. J. ohne weiteres befugt iſt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ zu führen.
14. Durch Verfügung Königl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 27. Febr. C. J. N. S. 1006 wurde die Beauf⸗ tragung des Herrn Heyken auf Antrag bis zum Schluſſe des Winterhalbjahres verlängert.
III. Chronih.
Der Unterzeichnete kann den Bericht über das Schuljahr Oſtern 1892 bis Oſtern 1893 nicht beginnen, ohne nicht zuvor der ſchönen Feier des 25jährigen Jubiläums des Realprogymnaſiums, verbunden mit der 53jährigen Jubiläumsfeier der vorausge⸗ gangenen Realſchule in angenehmer Rückerinnerung zu gedenken.
Bezüglich der Veranlaſſung zu dieſer Doppel⸗ feier erlaubt ſich der Unterzeichnete auf den Eingang ſeiner unten mitgeteilten Rede am Jubiläums⸗ feſte zu verweiſen.
Mit hochgeneigter Genehmigung des Königl. Prov.⸗ Schulkolleg. fand die Feier des Jubiläums der Anſtalt am Freitag vor dem Palmſonntage v. J. ſtatt, an welchem Tage ſeither das jährliche Schlußexamen der Anſtalt abgehalten worden war, welches aber im vorigen Jahre ausfiel.
Einige Tage vor dem 8. April v. J. wurde die Feſtſchrift, in welcher der Unterzeichnete die Ge⸗ ſchichte der Reallehranſtalt Marburgs ausführlich dar⸗ geſtellt hat, zwecks freundlicher Einladung zur Teil⸗
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nahme an der Jubiläumsfeier den reſp. Staats⸗ und ſtädtiſchen Behörden, allen Lehrern der hieſigen Lehr⸗ anſtalten, früheren Schülern, ſowie den Eltern der gegenwärtigen Schüler überſandt.
In dem feſtlich geſchmückten Saale der Turnhalle hatte ſich denn auch am genannten Tage morgens 10 Uhr eine anſehnliche Anzahl der geladenen Herren als Teilnehmer eingefunden. Ueber den Verlauf der Feier giebt das folgende Programm den beſten Aufſchluß.
Programm der 25jährigen Gedenkfeier des Realprogymnaſiums zu Mar ur am 8. April 1892, morgens 10 Uhr.
1. Allgemeiner Choralgeſang:
O, daß ich tauſend Zungen hätte
Und einen tauſendfachen Mund,
So ſtimmt ich damit in die Wette
Vom allertiefſten Herzensgrund
Ein Loblied nach denß andernan
Von dem was Gott an mir gethan.
Schriftlektion: Pſalm 111. Gebet des Religions⸗ lehrers Pfarrer Schindewolf.
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