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aus den Gaben abgehender Schüler eine farbige Künstler-Steinzeichnung(Landschaft) von Schacht gekauft.
8. Die aus der l. Klasse abgehenden Schüler M. Heinrich, J. Herzog und E. Landsheim schenkten jeder 5 Mk..
Allen Geschenkgebern sagen wir herzlichen Dank!
F. Stiftungen.
Die beiden städtischen Freistellen, die bei Gelegenheit der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten Kaiser Wilhelms I. und der Kaiserin Augusta und des fünfzigjährigen Jubiläums der Anstalt errichtet sind, hatten ein Schüler der II. und der V. Klasse, die 4 Kurrendaner- freistellen, mit denen noch eine Unterstützung von 4 Mk. verbunden ist, 2 Quartaner und 2 Sextaner inne. Den Freitisch der von Patowschen Familienstiftung beim Direktor ge- noss ein Schüler der II. und einer der IV. Klasse, und die Beisteuer zum Schulgeld aus der- selben Stiftung wandte dieser einem Schüler der III. und einem der VI. Klasse zu.— Als Belohnung für Fleiss und gutes Betragen erhielten aus der Schüler-Jubelstiftung ein Schüler der I., II. und III. Klasse je 45 Mk. und aus der Paulischen und Wagner-Stif- tung je ein Schüler der I. und IV. und je 2 der V. und VI. Klasse, sowie 4 Vorschüler Bücher als Prämien.—
Die Zinsen des Scheurwasserschen Legates wurden, wie vorher angegeben, für den naturwissenschaftlichen und Turn-Apparat und für die Schülerbibliothek verwendet.
Zu diesen alten Stiftungen kam noch eine neue hinzu. Im Jahre 1779 hat bei ihrem Tode eine Frau Gegenhändlerin Puchau ein Legat zum besten der sehr dürftig besoldeten Lehrer sowie bedürftiger und würdiger Schüler des Lyceums, der damaligen höheren Knaben- schule, vermacht. Der kleinere Teil der Zinsen wurde bisher vom Kollator in kleinen Beträgen von je 12 Mk., die ursprünglich das Schulgeld gedeckt haben, immer noch verteilt, obgleich dieses schon lange weit höher gestiegen war. Autf Antrag des Direktors haben nun der Kollator, Herr Staatsanwalt Geras in Glogau, und der Wohllöbliche Magistrat, dem von Anfang an das Mitbestimmungsrecht zustand, beschlossen, die Hälfte der Zinsen zu Freistellen zu ver- wenden, und haben daraus 3 ganze und 2 halbe Freistellen errichtet; jene hatten 1 Schüler der II. und 2 der VI. Klasse, diese nacheinander einer der I. und III. Klasse und einer der V. Klasse inne, und von dem Ueberschuss des laufenden Jahres erhielten je ein Schüler der II. und IV. Klasse und 2 aus der III. Klasse einen ansehnlichen Beitrag zum Schulgeld.
G. Mitteilungen an die Eltern und Erzieher der Schüler.
Befreiung vom Turnen kann nur auf Grund eines ärztlichen Gutachtens erfolgen. Wahl und Wechsel der Pension unterliegt der Genehmigung des Direktors. Sollen unsere Schüler gedeihen, so muss die Schule auf die Mitwirkung des Hauses rechnen, welches Schädliches oft weit leichter wahrnehmen und verhindern kann als der Lehrer. Sie erbittet sich dazu eine vertrauensvolle Aussprache der Erzieher. Wenn Schüler Nach- hilfestunden erhalten sollen, so ist dies vorher dem Klassenlehrer und durch dessen Ver- mittelung dem Direktor anzuzeigen.— Wenn Schüler Privatstunden erteilen wollen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors einzuholen.— Die Versetzungen werden in der Konferenz von allen beteiligten Lehrern beschlossen, und daran kann hinterher nichts ge- ändert werden, wenn nicht bestimmte Irrtümer nachzuweisen sind. Alle Schüler sind auch ausserhalb der Schule der Aufsicht der Lehrer unter- stellt, nicht nur die auswärtigen. Bei Strafe untersagt ist Rauchen, Spiel um Geld, Wirtshaus- besuch(ausser mit erwachsenen Angehörigen), spätes Umhertreiben und Abhaltung von Gelagen. Dass Alkohol stärkt, ist jetzt wohl allgemein als Irrtum erkannt; der Jugend aber sind alko-


