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Endlich hat der Berichterstatter im Januar dieses Jahres beantragt, die Vikare am Schiller- Realgymnasium, cand. Dühring und cand. Schiel, nach Ablauf ihres Probejahres als nichtst. wissen- schaftliche Lehrer daselbst anzustellen und den Kandidaten Herrn Dr. Gerhard Thieme von der Realschule in Waldheim, wo er Anfang Dezember 1909 sein gesetzliches Probejahr beendet hat, für Ostern 1910 als nichtst. wissenschaftlichen Lehrer für Lateinisch und Deutsch an das Schiller-Real- gymnasium zu berufen. Diese Anträge haben die Zustimmung des Rates der Stadt und, soweit nötig, die der Herren Stadtverordneten gefunden. Das Kollegium des Schiller-Realgymnasiums würde dann von 18 Herren gebildet werden. Die Genehmigung des Königlichen Ministeriums hierzu steht noch aus. Die Genehmigung der für das neue Schuljahr beantragten Lehrbücher, deren Verzeichnis am Schlusse dieses Jahresberichtes gegeben wird, ist unterm 10. Februar 1910 erteilt worden.
Von den eingegangenen Verordnungen des Königlichen Ministeriums sind schließlich noch die folgenden zu erwähnen:
Generalverordnung vom 21. Juni 1909: über die Einführung neuer Auflagen schon genehmigter Lehrbücher; Generalvero[rdnung vom 3. Juli 1909: die bezirksärztliche Untersuchung von Lehrern betr.; Verordnung vom 19. Oktober 1909: über die Gewährung des Befähigungszeugnisses für den einjährig-freiwilligen Dienst zum Michaelistermin an solche Schüler, die Ostern vorher die Reife für Untersekunda nicht erlangt haben; Generalverordnung vom 25. Oktober 1909: über die Unterweisung der Schüler höherer Lehranstalten in Staats- und Bürgerkunde; Generalverordnung vom 12. November 1909: über die Aufnahme der Zensuren für Turnen, Gesang, Zeichnen und Stenographie in das Reife- zeugnis und über die Befreiung vom Turnunterricht(bei Gesuchen um solche Befreiung ist ein Vor- druck zu benutzen, den die Schule zur Verfügung stellt).
II. Lehrmittel(Stand vom 1. März 1910).
Von den verschiedensten Seiten ist die Schule durch Zuwendungen aller Art geehrt, gefördert und erfreut worden; sie spricht dafür auch an dieser Stelle herzlichsten und verbindlichsten Dank aus. Die betr. Objekte sind im folgenden mit* bezeichnet worden.
A. Schulbibliothek.*)
Das Bibliothekzimmer hat einen Flächenraum von 31,5 qm.
Geschenkt wurden: Vom Königlichen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichtfs: Staatshandbuch 1910.
Vom Rate der Stadt: Wustmann, Musikgesch. Leipzigs Bd. 1; Witkowski, Gesch. d. literar. Lebens in Leipzig; Kaemmel, Gesch. d. Leipz. Schulwesens vom Anfg. d. 13.— gegen die Mitte d. 19. Jahrh.(Je in 3 Exemplaren); Festnummer d. IIlustr. Zeitg. z. Feier d. 500 jähr. Jubil. d. Univ. Leipzig(5 Exemplare); Sammlung d. Ortsgesetze der Stadt Leipzig, Tl. 2. 3. 4.
Von der Landesuniversität: Personalverzeichnis S.-S. 1909 u. W.-S. 1909/10.
Von der Königl. Sächs. Gesellschaft d. Wissenschaften: 27. Bd. ihrer Abhandlungen der philol-histor. Kl. und 31. Bd. d. Abhdlgn. d. mathem.-naturw. Kl.(D. Univ. Leipzig z. Feier i. 500 jähr. Best. gewidmet).
Von Herrn Prof. Ludw. Schemann i. Freiburg i. Br. als d. Herausg.: Gobineau, Renaissance.
Von Herrn Prof. Dr. A. Prüfer i. Leipzig als d. Verf.: Das Werk von Bayreuth.
Von Herrn A. Damaschke als d. Verf.: Geschichte der Nationalökonomie.
*) Die Bibliothek wird von Ostern 1910 ab von Oberlehrer Dr. Friedrich verwaltet werden. 3


