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Einer Prüfung aus der altklassischen Privatlektüre unterzog sich kein Schüler; auch aus der böhmischen Sprache legte kein Schüler die Prüfung ab.
Zur Ablegung der Maturitätsprüfung im Haupttermine 1905 meldeten sich sämtliche 17 Schüler der VIII. Klasse. Bei der am 1., 2., 3., 4. und 5. Mai abgehaltenen schriftlichen Prüfung waren folgende Aufgaben zu bearbeiten:
a) UÜbersetzung aus dem Lateinischen: Livius XLV, 7—8. b) Ubersetzung ins Lateinische: Zenobia, Königin von Palmyra. c) UÜborsetzung aus dem Griechischen: Hero. lot I, 114—116. d) Aus dem Deutschen: Die Geschichte des Menschen ist sein Cha- rakter.(Wilh. Meisters Lehrjahre VII, 5.) e) Aus der Mathematik:. 1. Man löse das Gleichungssystem auf 5+ 6. 2X=5 3x y— 7(X— 2y)=- 19
2. Line ins Wasser geworfene Holzkugel mit dem Halbmesser r= 8 em schwimmt so, daß sich ein h= 5 cm hohes Kugelsegment außer- halb des Wassers befindet. Welches spezifische Gewicht hat das Holz?
3. Die Seiten eines Dreiecks sind a= 15, b= 14, c= 13 cm. Wie weit ist der Mittelpunkt des umgeschriebenen Kreises von der Seite a entfernt?
4. An eine Ellipse mit den Achsen 10 und 6 werden von einem Punkte m 3, n= 7% die Tangenten gelegt. Es sind die Koordinaten der berliranespundi und die Tangentengleichungen anzugeben.
f) UÜbersetzung aus dem Böhmischen: Die Wassertflut.(Nach Campe.)
Die mündliche Prüfung wird am 15., 17. und 18. Juli 1905 unter dem Vorsitze des Herrn k. k. Landesschulinspektors Wenzel Klou- ek abgehalten werden.
IX. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Min.-Verordnung v. 14. Juli 1904, 2Z. 4509, die Zulassung von Real- schulabsolventen zu den Universitätsstudien betreffend.
2. Erl. d. k. k. L. S. R. v. 21. Juli 1904, 27. 57161 ex 1903(Min.-Erl. v. 4. Dez. 1903, Z. 13846): Weisungen zur Verhütung von Unglücks- fällen bei Kletterübungen.
3. Erl. d. k. k. L. S. R. v. 2. Aug. 1904, Z. 28935(Min.-Erl. v. 9. Juli 1904, Z. 19487): Gestattung der Anwendung einer freieren Methode des Zeichenunterrichtes.
4. Min.-Erl. v. 11. Oktober 1904, 20089, den Unterricht in der Geo- metrie in der I. Klasse der Kaledoden und den Unterricht in der Geographie in der III. Klasse der Gymnasien betreffend.
5. Erl. d. k. k. L. S. R. v. 9. Dez. 1904, Z. 48565: Das Fußballspiel (englischer Fußball) ist nur reiferen Schülern gestattet, das Tragen schwerer, starkgesohlter Schuhe als gefäahrlich verboten.
6. Erl. d. k. k. L. S. R. v. 12. Jan. 1905, Z. 1726: Das Verbot des Gast- hausbesuches sowie der Teilnahme an Kneipereien und Studenten- verbindungen ist den Schülern neuerdings auf das eindringlichste ein-
zuschärfen..


