Die Aufnahmsprülfung wird mit den Angemeldelen am Tage der Ein-
schreibung von 11 Uhr vorm. an vorgenommen. Bei derselben wird gefordert:
a) Jenes Maß von Wissen in der Religion, welches in den ersten vier Jahreskursen der Volksschule erworben werden kann;
b) Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache(auch in Lateinschrift), Kenntnis der Elemente der Formenlehre der deutschen Sprache, Verligkeit im Analysieren einfacher bekleideter Sätze, Be- kanntschaft mit den Regeln der Orthographie und richtige Anwen- dung derselben beim Diktandoschreiben;
C) Ubung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
In jedem der beiden Termine wird durch die Aufnahmspräfung endgültig über die Aufnahme entschieden; eine Wiederholung der Prüfung, sei es an derselben Lehranstalt oder an einer an- deren Mittelschule, ist unzulässig. 1
Schüler, welche in eine höhere Klasse(II. bis VIII) neu auf- genommen werden wollen, haben sich am 16. September vormittags bei der Direktion zu melden, ihren Tauf oder Geburtsschein vorzulegen und sich entweder mit einem staatsgültigen, mit der vorschriftsmäßigen Abgangsklausel versehenen Zeugnisse über das letzte Semester auszuweisen oder sich einer besonderen Aufnahmsprüfung zu unterziehen, von deren Ergebnis es abhängt, in welche Klasse sie eingereiht werden.
Diejenigen Schüler, welche dem Gymnasium schon im Vorjahre angehörten, haben sich am 17. September um 9 Uhr vorm. in ihren Lehrzimmern einzufinden; die Repetenten der I. Klasse haben sich unmittelbar darauf auch in der Direktionskanzlei zu melden.
Die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen finden am 16. und 18. September statt; die zu denselben erscheinenden Schüler haben sich am 16. September um 8 Uhr vorm. in der Direktionskanzlei zu melden.
Die neu eintretenden Schüler haben eine Aufnahmstaxe von K 4 20, außerdem alle Schüler einen Lehrmittelbeitrag von 2 K und 1 K zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele zu entrichten.
Armen Schülern werden, sofern sie fleißig und gesittet sind, nach Möglichkeit Unterstützungen gewährt.
Mit Beginn des nächsten Schuljahres kommen 6 von der löbl. Stadtgemeinde errichtete Stipendien zu 100 K zur Verleihung, welche zunächst für fleißige auswärtige Schüler der oberen Klassen(in er- ster Reihe werden Gesuche von Schülern der V. Klasse Berücksichtigung finden) bestimmt sind. Die bezüglichen Gesuche sind bis spätestens 25. September bei der Direktion einzubringen.
Die Wahl und der Wechsel in der Wohnung eines Schülers hängt von der Genehmigung der Direktion ab.
Zur Förderung eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus sind an der Anstalt Sprechstunden der Professoren ein- geführt, wodurch den Eltern und deren Stellvertretern Gelegenheit geboten wird, Erkundigungen über ihre Söhne oder bflegebefohlenen einzuziehen. Die Ordnung der Sprechstunden wird zu Beginn des Schuljahres am schwar- zen Brette bekannt gegeben.
Landskron, am 15. Juli 1905.
Kar! Haehnel, k. k. Direktor.


