Ehe die Hohenzollern in Brandenburg zur Herrschafl gelangten, bestanden schon Familien- verbindungen zwischen ihnen und den Landgrafen von Hessen. Burggraf Johann II. von Nürn- berg, Friedrichs III Sohn, welcher im Jahre 1298 starb, war mit Agnes, einer Tochter des ersten selbständigen Landgrafen von Hessen, Heinrichs I. von Brabant, vermählt ¹). Mar- garethe von Hohenzollern, des Burggrafen Friedrich V. Tochter und Friedrichs VI. Schwester, war seit 1383 die Gemahlin des Landgrafen Hermann des Gelehrten ²), welcher seinem Oheim Heinrich II.(dem Eisernen) in der Regierung gefolgt war. Durch diese Verbindung wurden die beiden Fürstenhäuser innig befreundet, so dass Friedrich V. in einem Hausgesetze von 1387 keine territorialen Veränderungen in seinem Lande ohne die Einwilligung seines landgräf- lichen Schwiegersohnes vorgenommen haben wollte ³). Besonders schlossen sich aber die beiden Schwäger, Hermann der Gelehrte und Friedrich VI, nabe aneinander an. Sie reisten gemeinschaftlich auf die Fürstentage, welche der Absetzung des Kaisers Wenzel vorausgingen,
sie wohnien beide dem Beschlusse der Fürsten vom 1. Februar 1400 zu Frankfurt a. M.
bei, wonach der zu wählende neue König aus den Häusern Baiern, Sachsen, Meissen, Hessen, Nürnberg oder Wärttemberg sein sollte ¹), sie hatten beide die Freude, ihren Schwager Ru- precht von der Pfalz gewählt zu sehen. Als sich dieser aber seiner grossen Aufgabe nicht gewachsen zeigte, schloss sich Burggraf Friedrich VI. dem ritterlichen und viel versprechenden Ungarnkönige Sigismund, Wenzels jüngerem Bruder, an und bewirkte nach Ruprechts Tode in
*) Rommel, hess. Geschichte II. S. 98.— Buchholtz. Geschichte der Mark Brandenburg III. S. 12. ¹) Rommel, II. S§. 216. ²) Minutoli, Friedrich I., S. 11.
9) Rommel, II. S. 234.— Droysen, Geschichte der preuss. Politik. I. S. 229. 1


