Aufsatz 
Beschreibung des Um- und Neubaues der Gymnasialgebäude / von Gelderblom
Entstehung
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ganz oder teilweise verantwortlich ist, im Besitze von Waffen betroffen werden, haben die ernstesten Schulstrafen zu gewärtigen.

Von dem Ankauf alter, schon gebrauchter Lehrbücher wird im allgemeinen abgeraten. Zerrissene, beschmutzte oder sonst unbrauchbare Bücher können überhaupt nicht, ältere Auf- lagen nur dann geduldet werden, wenn sie von den neuesten sich nicht wesentlich unter scheiden.

Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stellver- treter schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verabschieden. For- mulare zu Abmeldungen sind bei dem Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten.

Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unter- richtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet ist, So hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 4. April morgens 8 Uhr mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 2. April in den Vormittag- stunden in seinem Amtszimmer(Gymnasialgebäude) entgegen. Das für die Anmeldung Er- forderliche weisen die Anmeldescheine nach, welche durch den Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten sind.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.

2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben.

3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben.

4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.

Das Schulgeld beträgt für die Klassen 1I1II1 150 M., für die übrigen Klassen 130 M. jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen.

Der verhältnismäßig schwache Besuch des wahlfreien Unterrichtes besonders im Englischen und im Zeichnen läßt darauf schließen, daß von manchen Seiten die Bedeutung dieser Fächer unterschätzt wird. Je größer diese gerade in der heutigen Zeit geworden ist, um so mehr wäre zu wünschen, daß die Gelegenheit, welche das Gymnasium bietet, besser benutzt und der betreffende Unterricht nicht ohne reifliche Erwägung und dringenden Grund versäumt würde.

Folgender Erlaß des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau vom 24. Juni 1908 wird hiermit zur Kenntnis gebracht:

Bei der Abfertigung der Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst haben sich erhebliche Unzuträglichkeiten dadurch ergeben, daß die Ge- suche meistens erst im ersten Vierteljahr des ersten Militärpflichtjahres und dann noch fast durchgängig unvollständig, d. h. nicht mit den vorgeschriebenen Nachweisen eingereicht zu werden pflegen. Durch die starke Anhäufung der Gesuche innerhalb eines kurzen Zeitraumes