Aufsatz 
Rede bei der Sedanfeier am 2. Sept. 1874
Entstehung
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VI. Bekanntmachung.

1. Die Anmeldung neu aufzunehmender Schüler findet Donnerstag, den 28. April, Vormit⸗ tags von 912 Uhr, die Prüfung derſelben von 2 Uhr an, beides im Realſchulgebäude ſtatt. 2. Zum Eintritt in die unterſte Klaſſe unſerer Vorſchule, Vill. Klaſſe, iſt erforderlich, daß der Knabe das Alter der Schulpflichtigkeit erreicht hat. 3 Von Schülern, welche in die unterſte Klaſſe der Realſchule, VI. Klaſſe, agfgenommen zu werden wünſchen, wird verlangt: a. Erreichung des 10. Lebensjuhres im Laufe dieſes Jahres; b. Fertigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; c. Uebung im Schönſchreiben und ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; d. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzeu Zahlen; e. Die ihrem Alter entſprechenden Elementarkenntniſſe in Religion, bibliſcher Geſchichte, Erd⸗ und Naturkunde. f. Wünſchenswerth ſind außerdem diejenigen Elemente der franzöſiſchen Sprache, welche in unſerer VII. Klaſſe gelehrt werden. Der Eintritt in eine höhere Klaſſe hängt von dem Nachweis der Vorkenntniſſe ab, welche in den vorhergehenden Klaſſen verlangt werden. 4. Das in vitrteljährlichen Raten zu bezahlende Schulgeld beträgt:

1. in der VIIl und VIlI. Klaſſe 36 Mark, 2. in der Vl., V. und IV. Klaſſe 48 3. in der IIl. Il. und J. 60

Bezüglich austretender Schüler gilt die Beſtimmung, daß das Schulgeld für jeden Monat be⸗ zahlt werden muß, vor deſſen Beginn nicht eine ordnungsmaßige Abmeldung des betreffenden Schülers erfolgt iſt. 5. Das neue Schuljahr nimmt Freitags, den 9. April, Vormittags 8 Uhr, ſeinen Anfang.

Alzey, im März 1874.

Großherzogliche Direction der Realſchule zu Alzey.

Steinberger.