ꝛ 58— Zeugnis einer gleich organiſierten Landwirtſchaftsſchule oder durch ein Examen nachgewieſen werden. Die Anforderungen desſelben(die ſich auch auf die ſämtlichen Naturwiſſenſchaften und die Landwirtſchaftslehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeziellen Lehrplan der voran⸗ gehenden Klaſſen. Bei jeder Aufnahme iſt ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗ reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen.:
Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen V und IV jährlich 100 Mark, für die Klaſſen III—I jährlich 130 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weil⸗ burg. Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.
Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 600 Mk. an zu haben. Bei der Wahl einer Penſion iſt der Direktor vorher zu befragen, auch iſt derſelbe zur Nachweiſung von betreffenden Adreſſen gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Kontrolle ihrer Ordinarien ſowie des Direktors unterworfen.
Das neue Schuljahr 1905/06 beginnt Donnerstag den 27. April 8 Uhr morgens. Zur Aufnahme auf Grund von Zeugniſſen iſt der Direktor in ſeiner Amtswohnung täglich bereit; die Aufnahme⸗Prüfungen finden Mittwoch den 26. April im Klaſſenzimmer der III ſtatt, für die Klaſſen III—I von 9 ½ Uhr vormittags, für IV und V von 3 Uhr nach⸗ mittags ab. Anmeldungen zu dieſen Prüfungen ſind vor dem 25. April zu bewirken.
Auswärtige Schüler, welche am Sonntag nach Oſtern(30. April) konfirmiert werden, können ihren Eintritt bis Dienstag 2. Mai verſchieben.


