Aufsatz 
Lehrplan und Prüfungsordnung für die Landwirtschaftsschulen nach den Änderungen vom 15. November 1892
Entstehung
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V. Zwiebelgewächſe 17: a. Zwiebel 11; b. Lauch oder Porré 4; c. Schalotte 2.

VI. Hülſenfrüchte 31: a. Zuckererbſe 3; b. Pfahlerbſe 9; c. Markerbſe 4; d. Stangenbohne 5; e. Buſchbohne 7; f. Puff⸗ oder Saubohne 3.

VII. Spargel 1: Ulmer Rieſenſpargel.

VIII. Gurken 6 Sorten.

IX. Getreidearten 10 Sorten.

X. Futterpflanzen 4 Sorten.

Mit der eigentlichen Landwirtſchaftsſchule ſind verbunden: 1) eine landwirtſchaftliche Winter⸗ ſchule; 2) landwiriſchaftliche Unterrichtskurſe für Elementarlehrer; 3) ein pädagogiſches Seminar für Kandidaten des landwirtſchaftlichen Lehramts.

1) Die landwirtſchaftliche Winterſchule

iſt eine auf die Volks⸗ reſp. Fortbildungsſchule weiter bauende Fachſchule, beſtehend aus 2 Winter⸗ kurſen. Dieſelbe hat die Aufgabe, den Söhnen ſolcher Landwirte, welche auf eine tüchtige Berufs⸗ bildung bedacht ſind, die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt jedoch nicht bean⸗ ſpruchen, Gelegenheit zum Erwerb der Kenntniſſe zu geben, welche zu einem rationellen, den Zeit⸗ verhältniſſen entſprechenden Betriebe der Landwirtſchaft erforderlich ſind. Das Schulgeld beträgt halbjährlich 50 Mark. Der Lehrplan iſt folgender:

Winter 1892/93: Winter 1893/94:

Deutſch....... wöchentlich 4 St. Deutſch...... wöchentlich 4 St. Rechnen....... 3 4 Rechnen....... 4 4 Mineralogie(mit J)... 5 4 Phyſik....... 7 3 Chemie......, 4 Chemie..... 5 Pflanzenproduktionslehre. 6 Pflanzenproduktionslehre.. 6 Tierproduktionslehre(mit II u. I) 6 Tierproduktionslehre... 6 Tierheilkunde... 4 STierheilkunde.. 4

wöchentlich 32 St. wöchentlich 32 St.

2) Die landwirtſchaftlichen Unterrichtskurſe für Elementarlehrer

behufs Ausbildung derſelben für ländliche Fortbildungsſchulen, errichtet auf Befehl Sr. Excellenz

des Herrn Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten, beſtehen aus 2 kombinierten

Kurſen von je 5 Wochen, deren Lehrplan auszüglich folgender iſt:

Kurſus A. Kurſus B. a) Landwirtſchaftslehre wöchentlich 8 St.(Dr. Henkelmann). Pflanzenproduktionslehre. Tierproduktionslehre. b) Chemie wöchentlich 8 St.(Dr. Nauhaus).

Sauerſtoff, Waſſerſtoff, Kohlenſtoff, Stickſtoff. Die übrigen Metalloide(beſ. Chlor, Schwefel, Phosphor, Silicium) und die für die Landwirt⸗ ſchaft wichtigſten Metalle(Kalium, Natrium, Calcium, Aluminium, Eiſen).

c) Zoologie und Botanik wöchentlich 8 St.(Dr. Kienitz⸗Gerloff). Zoologie: Anatomie und Phyſiologie der land⸗ Botanik: Anatomie und Phyſiologie der wirtſchaftlichen Haustiere. Pflanzen. d) Landwirtſchaftliches Unterrichisweſen wöchentlich 8 St.(der Direktor). Hoſpitieren in den Lehrſtunden der Anſtalt, Vorträge und Beſprechungen über Methodik des naturwiſſenſchaftlichen Unterrichts mit beſonderer Beziehung auf ländliche Fortbildungsſchulen. Die Bibliotheken der Anſtalt können von den Kurſiſten benutzt werden(auch über die

Dauer der Kurſe hinaus), desgleichen auch die Sammlungen, ſoweit es ohne Gefahr für dieſelben

geſchehen kann.

Die Koſten dieſer Kurſe hat Se. Excellenz der Herr Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten übernommen; derſelbe trägt auch zu den Beihilfen für Wohnung und Unterhalt der