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naſium) die Reife für Tertia nachweiſen, werden ohne Prüfung in die III. Klaſſe der Land⸗ wirtſchaftsſchule aufgenommen.
Schüler, welche ein ſolches Zeugnis nicht beibringen können, haben ſich einer Aufnahme⸗ prüfung zu unterziehen, in welcher(in beiden Terminen) verlangt wird: im Deutſchen ein ein⸗ facher Aufſatz erzählenden oder beſchreibenden Inhalts, im Franzöſiſchen etwa der Inhalt von Plötz' Elementargrammatik, im Lateiniſchen etwa der Inhalt des grammatiſchen Teils in dem lat. Leſe⸗ buch von Gedike⸗Hofmann, Fertigkeit in der Bruchrechnung, Regeldetri und Flächenberechnung (oder ſtatt der letzteren in den Anfängen der Geometrie), Kenntnis des Wichtigſten aus der Sage und Geſchichte des Altertums.
c) Zur Aufnahme in die Klaſſen II und I befähigen Zeugniſſe aus oberen Klaſſen anderer höherer Schulen nicht; die hiefür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeugnis einer gleich organiſierten Landwirtſchaftsſchule oder durch ein Examen nachgewieſen werden. Die An⸗ forderungen desſelben(die ſich auch auf die ſämtlichen Naturwiſſenſchaften und die Landwirtſchafts⸗ lehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeziellen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.
Bei jeder Aufnahme iſt ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗ reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt jährlich 80 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weilburg. Sonſtig Abgaben werden nicht erhoben.
Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 500 Mark an zu haben; zur Nachweiſung von betr. Adreſſen iſt der Direktor gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Kontrolle ihrer Ordinarien ſowie des Direktors unterworfen.
Das Schuljahr 1891/92 beginnt Donnerstag den 21. April, 8 Uhr morgens. Zu Auf⸗ nahmen auf Grund von Zeugniſſen iſt der Direktor täglich in ſeiner Amtswohnung bereit; die Aufnahme⸗Prüfungen finden Mittwoch den 20. April im Klaſſenzimmer der III ſtatt, für die Klaſſen III bis I von 9 ½ Uhr vormittags, für IV und V von 3 Uhr nachmittags ab. An⸗ meldungen zu dieſen Prüfungen ſind vor dem 17. April zu bewirken.
Der Abgang eines Schülers iſt von Seiten des Vaters oder Vormundes dem Direktor mündlich oder ſchriftlich anzuzeigen, widrigenfalls das Schulgeld weiter erhoben wird.
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