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Mit der eigentlichen Landwirtſchaftsſchule ſind verbunden: 1) eine landwirtſchaftliche Winter⸗ ſchule; 2) landwirtſchaftliche Unterrichtskurſe für Elementarlehrer.
1) Die landwirtſchaftliche Winterſchule iſt eine auf die Volks⸗ reſp. Fortbildungsſchule weiter bauende Fachſchule, beſtehend aus 2 kombi⸗ nierten Winterkurſen. Dieſelbe hat die Aufgabe, den Söhnen ſolcher Landwirte, welche auf eine tüchtige Berufsbildung bedacht ſind, die Berechtigung zum einährig⸗freiwilligen Militärdienſt jedoch nicht beanſpruchen, Gelegenheit zum Erwerb der nötigſten Kenntniſſe zu geben, welche zu einem rationellen, den Zeitverhältniſſen entſprechenden Betriebe der Landwirtſchaft erforderlich ſind. Die Winterſchüler werden von den Zöglingen der Hauptſchule getrennt unterrichtet, ſind aber der Disciplin und Schulordnung derſelben gleichfalls unterworfen. Der Unterricht wird von den betr. Fachlehrern der Hauptſchule, insbeſondere dem landwirtſchaftlichen Fachlehrer, nebſt Herrn Kreistierarzt Gies gegeben. Das Laboratorium und die Sammlungen der Anſtalt werden von der Winterſchule mit benutzt. Am Schluß jedes Kurſus findet eine öffentliche Prüfung ſtatt, und erhält jeder Zögling ein Zeugnis.— Das Schulgeld beträgt halbjährlich 50 Mark.
Den ausführlichen Lehrplan ſ. I. Programm S. 30— 32. Der Winterkurſus 1882/83 umfaßte folgende erſte Hälfte desſelben(A):
Deutſch(Briefe und Geſchäftsaufſätze)...—... 4 2 St. Geographie und Geſchichte von Deutſchland(— 1815)..... Mathematit und Zeichnen: Bürgerliches Rechnen und Geometrie mit beſonderer Anwendung
auf Flächen und Körperberechnung..... 3 6 Phyſik: Mechanik der feſten und flüſſigen Körper... 3... 2 Landwirtſchaftliche Botanik, I. Teil... 3. 2 Chemie(anorganiſche Chemie mit Bodenkunde und Düngerlehre). Allgemeiner Pflanzenbau mit betr. Geräte⸗ und Maſchinenkunde.
Allgemeine Tierzucht....... 14„ Allgemeine Wirtſchaftslehre und landwirtſchaftliche Buchführung... Landwirtſchaftliche Zoologie und Tierheilkunde(Anatomie und äußere Krankheiten)).. 4„
2) Die landwirtſchaftlichen Unterrichtskurſe für Elementarlehrer behufs Ausbildung derſelben für ländliche Fortbildungsſchulen, errichtet auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten, beſtehen aus 2 kombinierten Kurſen von je 5 Wochen, deren Lehrplan auszüglich folgender iſt:
Kurſus A. Kurſus B. a) Landwirtſchaftslehre wöchentlich 8 St.(Dr. Henkelmann). Pflanzenproduktionslehre. Tierproduktionslehre. b) Chemie wöchentlich 8 St.(Dr. Nauhaus).
Sauerſtoff, Waſſerſtoff, Kohlenſtoff, Stickſtoff. Die übrigen Metalloide(beſ. Chlor, Schwefel, Phosphor, Silicium) und die für die Landwirt⸗ ſchaft wichtigſten Metalle(Kalium, Natrium, Cal⸗ cium, Aluminium, Eiſen).
c) Zoologie und Botanik wöchentlich 8 St.(Dr. Kienitz⸗Gerloff). Zoologie: Anatomie und Phyſiologie der Botanik: Anatomie und Phyſiologie der
landwirtſchaftlichen Haustiere. Pflanzen.
d) Landwirtſchaftliches Unterrichtsweſen wöchentlich 8 St.(der Direktor).
Hoſpitieren in den Lehrſtunden der Anſtalt, Vorträge und Beſprechungen über Methodik des naturwiſſenſchaftlichen Unterrichts mit beſonderer Beziehung auf ländliche Fortbildungsſchulen.
Die Lehrform iſt nicht, wie ſonſt in der Anſtalt durchweg, die ſchulmäßige, ſondern die akademiſche(Vorträge mit Experimenten und Demonſtrationen; Konverſatorien). Die Bibliotheken der Anſtalt können von den Kurſiſten benutzt werden(auch über die Dauer der Kurſe hinaus), des⸗ gleichen auch die Sammlungen, ſoweit es ohne Gefahr für dieſelben geſchehen kann.


