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Untere Abteilung(Schüler, welche den Kurſus B durchgemacht haben): . Fritz Henopp aus Garbenheim, Kr. Wetzlar.
Heinrich Hiſſenauer aus Geiſenheim, Kr. Rheingau.
Georg Wilhelm Kuh aus Niederneiſen, Unterlahnkreis. Jakob Reif aus Steinfurt bei Friedberg, Oberheſſen.
Jakob Roth ans Oberbrechen, Unterlahnkreis.
10. Wilhelm Zipp aus Selters, Oberlahnkreis.
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00. A
Das Alter der Schüler beträgt in I von 15 ¼ bis zu 20%, im Durchſchnitt 1797 J. 31 1/
II„ 14 2 1„ 2 4 ¼„ 4 1 III„ 13 1½„„ 18 1„ 1 5 ½„ IV„ 12 ¼ II 16 ⁄ 2 14„
V„ 11 ¼„„„ 16 6„„ 12 ½„
in der Winterklaſſe„ 15 ½„„ 19„„ 17 ½„
Aufnahme-Bedingungen.
Schüler, welche durch ein Abgangszeugnis von einer anderen berechtigten höheren Schule (Gymnaſium oder Progymnaſium, Realſchule I. O. oder höhere Bürgerſchule) die Reife für Quinta, Quarta oder Tertia nachweiſen, werden ohne Prüfung in die entſprechenden Klaſſen der Land⸗ wirtſchaftsſchule(V, IV, III) aufgenommen.
Schüler, welche ſolche Zeugniſſe nicht beibringen können, haben ſich einer Aufnahme⸗ Prüfung zu unterziehen. Die in den Aufnahme⸗Prüfungen geforderten Kenntniſſe ſind folgende:
Beim Oſtertermin: Für V“: die Fähigkeit, nach Diktat orthographiſch zu ſchreiben; Fertig⸗ keit im Rechnen mit benannten ganzen Zahlen.— Für IV: Sicherheit in der deutſchen Orthographie und Interpunktion, in den Elementen des Franzöſiſchen bis zum regelmäßigen Verbum incl., in den gemeinen und Dezimalbrüchen und der einfachen Regeldetri.
Beim Herbſttermin: Für V: die Fähigkeit nach Diktat orthographiſch und mit einigermaßen richtiger Interpunktion zu ſchreiben, Fertigkeit im Rechnen mit gemeinen Brüchen, die erſten Ele⸗ mente des Franzöſiſchen(Plötz' Elementargrammatik Lekt. 1—60).— Für IV: Sicherheit in der deutſchen Orthographie und Interpunktion, den Elementen des Franzöſiſchen und Lateiniſchen bis zu den unregelmäßigen Verben(excl.) und im bürgerlichen Rechnen bis zur zuſammengeſetzten Regel⸗ detri und Zinsrechnung(incl.).
Für III iſt in beiden Terminen die Reife für die Tertia eines Gymnaſiums reſp. Progym⸗ naſiums oder einer Realſchule I. O. reſp. berechtigten höheren Bürgerſchule nachzuweiſen, wobei jedoch das Griechiſche wegfällt und die Anforderungen im Latein auf diejenigen der Realſchule be⸗
ſchränkt werden. Verlangt wird darnach: im Deutſchen ein einfacher Aufſatz erzählenden oder be⸗
ſchreibenden Inhalts, im Franzöſiſchen etwa der Inhalt von Plötz' Elementargrammatik, im Latein etwa der Inhalt des grammatiſchen Teils in dem lat. Leſebuche von Gedike⸗Hofmann, Kenntnis der Geographie von Deutſchland, Fertigkeit im bürgerlichen Rechnen bis zur Quadratwurzel incl.
Zur Aufnahme in die Klaſſen II und I befähigen Zeugniſſe aus oberen Gymnaſial⸗ oder Realſchulklaſſen nicht; die hierfür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeugnis einer gleich organiſierten Landwirtſchaftsſchule oder durch ein Examen nachgewieſen werden. Die Anforde⸗ rungen desſelben(die ſich auch auf die ſämtlichen Naturwiſſenſchaften und die Landwirtſchaftslehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeciellen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.
Das Schulgeld beträgt jährlich 80 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weilburg. Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.
Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 500 Mark an zu haben; zur Nachweiſung von betr. Adreſſen iſt der Direktor gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Kontrolle ihrer Ordinarien ſowie des Direktors unterworfen.


