27
II.
I.
6. Landwirtſchaftslehre.
Sommerſemeſter.
Wöchentl. 4 St. Pflanzenproduktionslehre. Spezieller Pflanzenbau nebſt Gemüſe⸗ und Hopfen⸗, Obſt⸗ und Weinbau.
Praktiſche Demonſtrationen auf
Winterſemeſter.
Wöchentlich 4 St. Tierproduktionslehre. Aus der ſpeziellen Tierproduktionslehre: Rind⸗
viehzucht nebſt Molkereiweſen, Schafzucht nebſt
Wollkunde, Pferdezucht nebſt Hufbeſchlag.
In jedem Semeſter 4 ſchriftliche Arbeiten.
Wöchentlich s St.
40 St. Pflanzenproduktionslehre: Aus
dem allgemeinen Pflanzenbau: Bodenkunde, Me⸗ liorationslehre nebſt Wieſenbau, Düngerlehre. dem Verſuchsfelde. 120 St. Betriebslehre: Die Betriebs⸗ faktoren als ſolche und in ihrer Verbindung zu Wirthſchaftsſyſtemen, mit Berückſichtigung der ein⸗ ſchlagenden Lehren der Nationalökonomie.
Wöchentlich 4 St. 40 St. Tierproduktionslehre. Fütte⸗ rungslehre, das Wichtigſte aus der Tierheilkunde. 40 St. Betriebslehre: Buchführung.
Im Sommer 8, im Winter 4 ſchriftliche Arbeiten.
8. Zeichnen.
Sommerſemeſter.
Wöchentlich 3 St.
Wöchentlich 3 St.
Feldmeſſen
ohne Benutzung von Winkelinſtrumenten und ohne V Vorausſetzung der Trigonometrie,
mit Benutzung eines Winkel⸗Inſtruments, Nivellieren mit Meßlatten und Kanalwage, Anwendung der Trigonometrie
wöchentlich 2 St. praktiſche Übungen auf freiem Felde, wöchentlich 1 St. Planzeichnen.
Winterſemeſter.
Wöchentlich 1 St.
Teils Freihand
(beſonders laadwirtſchaßtliche Bauten und Maſchinen), nach
eichnen(auch Tiere, zur Unterſtützung der Lehre
Wöchentlich 1 St. vom Exterieur), teils Linearzeichnen
orlagen oder nach der Natur(landwirtſchaftl. Modelle).
9. Singen.
Wöchentlich 2 Stunden, kombiniert mit V- II. 10. Turnen.
Wöchentlich 1 Stunde, kombiniert mit den anderen Klaſſen.


