Aufsatz 
Rede zur Einweihung des neuen Schulgebäudes am 10. Oktober 1877
Entstehung
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Die Landwirthſchaftsſchule beſteht aus 3 Fachklaſſen(I, II, III) und 2 Vorſchulklaſſen (IV, V), jede mit einjährigem Curſus. Das Schuljahr läuft von Oſtern bis Oſtern. Aus V und IV wird nur§ſtern verſetzt; von III aufwärts halbjährlich(zum Oſter⸗ und Herbſt⸗ termin), ſo daß Schüler, welche in einem Jahre es nicht bis zur Verſetzung bringen, dieſelbe event. nach einem weiteren Halbjahr erreichen können.

Schüler, welche durch ein Abgangszeugniß von einer anderen berechtigten höheren Schule (Gymnaſium oder Progymnaſium, Realſchule I. O. oder höhere Bürgerſchule) die Reife für Quinta, Quarta oder Tertia nachweiſen, werden ohne Prüfung in die entſprechenden Klaſſen der Landwirthſchaftsſchule(V, IV, III) aufgenommen.

Schüler, welche ſolche Zeugniſſe nicht beibringen können, haben ſich einer Aufnahme⸗ Prüfung zu unterziehen. Die in den Aufnahme⸗Prüfungen geforderten Kenntniſſe ſind folgende:

Beim Oſtertermin:

Für V: die Fähigkeit, nach Dictat orthographiſch zu ſchreiben; Fertigkeit im Rechnen mit benannten ganzen Zahlen.

Für IV: Sicherheit in der deutſchen Orthographie und Interpunction, in den Elementen des Franzöſiſchen bis zum regelmäßigen Verbum incl., in den gemeinen und Decimalbrüchen und der einfachen Regeldetri. 3

. Beim Herbſttermin:

Für V: die Fähigkeit nach Dictat orthographiſch und mit einigermaßen richtiger Inter⸗ punction zu ſchreiben, Fertigkeit im Rechnen mit gemeinen Brüchen, die erſten Elemente des Franzöſiſchen(Plötz' Elementargrammatik Lect. 1 60).

Für IV: Sicherheit in der deutſchen Orthographie und Interpunction, den Elementen des Franzöſiſchen und Lateiniſchen bis zu den unregelmäßigen Verben(excl.) und im bürger⸗ lichen Rechnen bis zur Quadratwurzel(excl.).

Für III iſt in beiden Terminen die Reife für die Tertia eines Gymnaſiums reſp. Progymnaſiums oder einer Realſchule 1. O. reſp. berechtigten höheren Bürgerſchule nachzu⸗ weiſen, wobei jedoch das Griechiſche wegfällt und die Anforderungen im Latein auf diejenigen der Realſchule beſchränkt werden. Verlangt wird darnach: im Deutſchen ein einfacher Aufſatz erzählenden oder beſchreibenden Inhalts, im Franzöſiſchen etwa der Inhalt von Plötz Elemen⸗ targrammatik, im Latein etwa der Inhalt des grammatiſchen Theils in dem lat. Leſebuche von Gedike⸗Hofmann, Kenntniß der Geographie von Deutſchland, Fertigkeit im bürgerlichen Rechnen bis zur Quadratwurzel incl..

Zur Aufnahme in die Klaſſen II und 1 befähigen Zeugniſſe aus oberen Gymnaſial⸗ oder Realſchulklaſſen nicht; die hiefuͤr erforderlichen Kenntniſſe koͤnnen nur durch ein Zeugniß einer gleich organiſirten Landwirthſchaftsſchule oder durch ein Examen nachgewieſen werden. Die Anforderungen desſelben(die ſich auch auf die ſämmtlichen Naturwiſſenſchaften und die Land⸗ wirthſchaftslehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeciellen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.

Das Schulgeld beträgt jährlich 80 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weilburg. Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.

Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 500 Mk. an zu haben; zur Nachweiſung von betr. Adreſſen iſt der Director gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Controle ihrer Ordinarien ſowie des Directors unterworfen.

Das Schuljahr 1879/80 beginnt Donnerſtag den 17. April. Zu Aufnahmen auf Grund von Zeugniſſen iſt der Director täglich in ſeiner Amtswohnung bereit; die Auf⸗ nahme⸗Prüfungen finden am 16. April im Klaſſenzimmer der] ſtatt, für die Klaſſen III bis I

von 10 Uhr Vormittags, für IV und V von 3 Uhr Nachmittags ab. Anmeldungen zu dieſen

Prüfungen ſind bis zum 12. April zu bewirken.. . Bei jeder Aufnahme iſt ein Abgangszeugniß von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗ reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen.

Matzat.

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