Aufsatz 
Quaestiones de Euripides Hercule furente / scripsit Iulius Zastra
Entstehung
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3) Das Convictorium.

So ſchmerzlich der Verluſt war, welchen das Convictorium durch den Tod ſeines treuen Hü⸗ ters, des Regens Stenzel erlitten hatte, den der Tod ſo ſchnell hinraffte, daß er ſeinen Plan, eine neue Freiſtelle aus ſeinem Vermögen zu gründen, nicht ausführen konnte, ſo hat die oben geſchilderte Umgeſtaltung, wornach die Ueberſchüſſe des Penſionats der Fundation zu Gute kommen, es möglich gemacht, die Zahl der Freiſtellen ſofort um fünf zu vermehren und bis auf 35 zu erhöhen, auch die Verpflegung etwas zu verbeſſern. Die Zahl der Penſionaire betrug zuletzt am erſten Tiſche 6, am zweiten Tiſche 21 und zwei Halbpenſionaire. Die ſpecielle Aufſicht führt der Regens Kühn. Die Aufnahme neuer Fundatiſten erfolgt auf Vorſchlag des Directors bei der Lehrerconferenz, mit Genehmigung des Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegiums. Penſionaire nimmt der Regens an, ſo weit der Raum zureicht, auf Grund eines von ihm auszufertigenden, vom Di⸗ rector und Proregens mit zu unterſchreibenden Contracts. Die Penſion beträgt am erſten Tiſche jährlich 200 Rthlr., kann jedoch unter Umſtänden auf 180 Rthlr. bis 160 Rthlr. ermäßigt werden. Dazu kommen noch monatlich 17 ½ Sgr. für den Convickdiener. Am zweiten Tiſche beträgt die Penſion 72 Thlr., oder, wenn Kaffee zum Frühſtück verlangt wird, 82 Thlr.; bei Bezug einer Penſionairſtube, in der meiſt 2 Penſionaire wohnen, 100 Thlr. Das Honorar für den Correpe⸗ titor und Aufſeher unterliegt beſonderer Einigung. Die Bücherſammlung des Convicts verwaltet der Proregens, vermehrt ſie aus den dafür beſtimmten Fonds und leihet die Bücher aus. Die Muſikalienſammlung wird gleichfalls vermehrt und ſteht zunächſt unter der Aufſicht des Chorregens, dann unter der des Proregens. Die Stenzelſche Stipendien⸗Fundation für Convictoren, von der oben geſprochen worden, kann erſt in der Folge ihre Wirkſamkeit beginnen, wenn das Kapital auf 200 Thlr. geſtiegen ſeyn wird..