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Gleiwitz, Joſeph Kühn, auserſehen war, noch nicht ſo weit gediehen, daß er ſchon anweſend gewe⸗ ſen wäre, um die Geſchäfte des Verblichenen ſofort zu übernehmen. In dieſer Noth half der Licentiat der Theologie, Herr Wiek, der ſich bereit erklärte, die ſämmtlichen 16 Religionsſtunden zu übernehmen, während der Profeſſor Dr. Schmölders die hebräiſchen Stunden, der Seminar⸗ director Baucke den Beichtunterricht und die Abhaltung des Gottesdienſtes an Sonn⸗ und Feſt⸗ tagen übernahm. So gelang es, das Winterſemeſter ohne Stundenausfall zu Ende zu führen. Die Verwaltung des Convicts übernahm, unterſtützt vom Proregens Kabath, der Director. Zu⸗ gleich faßte das Königl. Provincial⸗Schul⸗Collegium den Entſchluß, mit dem Convictorium die Ver⸗ änderung vorzunehmen, daß das Penſionat, welches Penſionaire des erſten und zweiten Tiſches um⸗ faßt, fortan nicht mehr eine Privatſache des Regens bleiben, ſondern, damit die Revenüen⸗ überſchüſſe deſſelben zur Vermehrung der Zahl der Fundatiſten und zur Ver⸗ beſſerung ihrer Verpflegung verwendet werden könnten, zu einer öffentlichen Anſtalt erklärt und, mit der Fundation vereinigt, unter eine Convictorien⸗Verwaltung geſtellt werden ſollte, deren Präſes der jedesmalige Director, deren ſpecielle Vorſteher aber die beiden neu anzuſtellenden Religionslehrer unter dem Titel Regens und Proregens ſeyn, und zwiſchen ihnen die Geſchäfte ge⸗ nau abgemeſſen und beſtimmt werden ſollten, indeß die Rechnungsverwaltung, wie die der übrigen drei Kaſſen, der Gymnaſial⸗, Kirchen⸗ und Krankenkaſſe, an die Gymnaſial⸗Kaſſen⸗Verwaltung übergehen ſollte. Zu dem Ende erhielt der Director den Auftrag, einen hiernach bemeſſenen Con⸗ victorien⸗Etats⸗Ueberſchlag einzureichen und in der bisher beſtehenden Convictorien⸗Inſtruction vom 23. Mai 1832 die noch Obigem nothwendig werdenden Aenderungen anzubringen und zur hohen Approbation einzureichen. 3
Bei dem indeß herannahenden Schluſſe des Winterſemeſters hatten ſich zwar 7 Schüler des Gymnaſiums und ein Extraneus zur Abiturienten⸗Prüfung gemeldet und die ſchriftlichen Arbeiten angefertigt. Aber die Examinanden, ſämmtlich von andern Gymnaſien zu uns im letzten Jahre erſt übergeſiedelt, konnten von uns zur mündlichen Prüfung nicht zugelaſſen werden, welche daher ganz ausfiel.—
Vor dem Schluſſe des Winterſemeſters fand die zweite Cenſur ſtatt und die Ferien fielen in die Zeit vom 28. März bis 11. April. Auf dieſelben wurden die Schüler mit ihren halbjährigen Zeugniſſen entlaſſen.
Mit dem Wiederbeginn der Lehrſtunden im Sommerſemeſter ſollten die berufenen Religionslehrer Joſeph Kühn und Licentiat Theodor Warnatſch, letzterer bisher Kaplan zu Neuzelle, ihr neues Lehr⸗ amt antreten, zugleich mit dem Candidaten Dr. Wittiber, dem die Hohe Behörde geſtattet hatte, ſein Probejahr am hieſigen Gymnaſium abzuhalten. Der Religionslehrer Kühn war rechtzeitig er⸗ ſchienen, jedoch der Religionslehrer Warnatſch konnte erſt am 26. April ſein Amt übernehmen. Bereits am 12. April hatte der Director eine Feierlichkeit zu dieſem Zwecke veranſtaltet. Nachdem der Religionslehrer Kühn ein feierliches Hochamt gehalten, begaben ſich Lehrer und Schüler in den Prüfungsſaal, wo der Director den Schülern beide Religionslehrer als die Nachfolger des unver⸗ geßlichen Stenzel nannte, über das Eingreifen des Religionslehrers in das ganze Getriebe des Gym⸗ naſialunterrichts und die ſegensreichen Folgen einträchtigen Zuſammenwirkens ſprach und den Reli⸗ gionslehrer Kühn den Schülern vorſtellte, indem er ſie auf ihre Pflichten gegen ihn hinwieß. Hier⸗ auf führte ſich dieſer durch recht herzliche Worte in den Kreis der Lehrer und Schüler ſelbſt ein


