Aufsatz 
Quaestiones de Euripides Hercule furente / scripsit Iulius Zastra
Entstehung
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Die häusliche Beaufſichtigung der Schüler durch die Ordinarien wurde mit Ernſt und Eifer betrieben und wir kamen der uns geſtellten Aufgabe ziemlich nahe, wonach jeder Schüler wenigſtens einmal im Semeſter häuslich revidirt werden ſoll.

II. Verordnungen und Zuſchriften der Behörden von allgemeinerem Intereſſe bis zum 1. Auguſt 1847.

1. Vom 8. Auguſt 1846. Circular⸗Verfügung des Hohen Miniſteriums, daß auf eine gründliche Vorbereitung für die obern Klaſſen und ſtrenge Verſetzung gehalten, in der Beurthei⸗ lung der Abiturienten⸗Arbeiten keine ungehörige Milde geübt und über etwanige Unterſchleife ſorg⸗ ſam gewacht werden ſolle.

2. Vom 20. October. Anzeige von der Abberufung des Collaborators Dr. Teuber.

3. Vom 21. October. Als Mitglieder für die Commiſſion zur Prüfung für Poſt⸗, Bau⸗ fach u. ſ. w. werden der Oberlehrer Dr. Zaſtra und der Gymnaſiallehrer Dittrich ernannt.

Vom 27. November. Das Hohe Miniſterium weiſet ein Geſuch um nochmalige Zulaſſung eines Studenten zur Maturitätsprüfung zurück, welcher unreif die Univerſität bezogen und in einer zweiten Prüfung nicht beſtanden hatte; er müſſe auf das Gymnaſium zurückkehren. Möge dieß für ähnliche Fälle zur Warnung dienen.

5. Vom 15. Januar 1847. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegiums, daß nach dem Ableben des Regens Stenzel der Director und Proregens Kabath die Convict⸗Verwal⸗ tung fortführen ſollen. 3

6. Vom 15. Februar. Verfügung deſſelben, daß eine Convict⸗Verwaltung organiſirt wird; beſtehend aus dem jedesmaligen Director, dem Religionslehrer als Regens und einem Lehrer als Proregens. Das Penſionat wird mit der Fundations⸗Anſtalt als öffentliche Anſtalt verbunden und unter dieſelbe Verwaltung geſtellt. Demnach ſoll ein hiernach angelegter Etatsüberſchlag eingeſandt und die Inſtruction darnach umgearbeitet werden....

7. Vom 16. Februar. Der bisherige Vertreter des Geſanglehrers, Muſiklehrer Bröer über⸗ nimmt den Geſangunterricht am Gymnaſium ſelbſtändig.

8. Vom 24. Februar. Das Hohe Miniſterium wünſcht der erziehenden Thätigkeit der Lehrer von dieſen eine gleiche Aufmerkſamkeit zugewendet, wie der unterrichtenden, damit den nach⸗ theiligen Einflüſſen auf die Schüler von außen möglichſt von der Schule aus vorgebeugt werde. Eine hervorſtechende Befähigung und Wirkſamkeit in dieſer Hinſicht ſoll beſondere Berückſichtigung finden bei Beförderung der Lehrer in die obern Stellen und zu Directoraten.

9. Vom 23. März. Dasſelbe zeigt die Ernennung des bisherigen Kaplans Kühn in Glei⸗ witz zum erſten Religionslehrer an.

10. Vom 3. April. Abſchrift des Berufungsſchreibens an den Licentiaten Warnatſch als Religionslehrer des Gymnaſiums.. 3

11. Vom 12. April. Genehmigung, daß der Candidat Dr. Wittiber ſein Probejahr am

hieſigen Gymnaſium beſtehen könne. 6-