4. denken.“) Dazu kommt, daß die Grabſchrift, bei der es doch jeden⸗ falls auf Genauigkeit des Datums mehr ankam als bei den Annalen und bei der Vita Caroli Magni, mag man nun„septnagenarius“ genau als 70 jährig oder ungenau als ein Siebziger verſtehen,²) einen Beweis liefert, daß man ſich ſchon bald nach Karls Tod in Ungewiß⸗ heit über das von ihm erreichte Lebensalter befand; denn im erſteren Falle würde ſie der eigenen Angabe Einhards direct widerſprechen, im anderen aber müßte man annehmen, daß die genaue Datirung, die man doch hier gerade beſonders erwarten ſollte, abſichtlich vermieden wäre. Man könnte nun vielleicht einwenden, bei der Annahme, Einhard ſei nicht der Verfaſſer der nach ihm benannten Annalen), werde der Widerſpruch wegfallen, und dies würde dann zugleich ein Hauptgrund ſein, ſich gegen die Autorſchaft Einhards zu erklären. Allerdings würde Einhard den von ihm ſelbſt angeführten Worten der Grabſchrift wenn man die unbeſtimmte Bedeutung des Wortes„septuagenarius“ zugäbe, nicht geradezu widerſprechen, man könnte ſogar annehmen, er hätte in ſeiner Vita Caroli M. abſichtlich ſtatt des allgemeinen Aus⸗ drucks der Grabſchrift die beſtimmte Zahl angegeben; aber wir würden dann in den Annalen, deren Verfaſſer doch auch bald nach Karls Tode geſchrieben haben müßte*), eine ſelbſtſtändige der Einhard'ſchen widerſprechende Angabe haben. Es würde dies alſo nur ein neuer Beweis ſein, daß ſchon bald nach Karls Tode bei Perſonen, die ſeinem Hofe naheſtanden, verſchiedene Anſichten über das von dem Kaiſer erreichte Lebensalter beſtanden, weshalb der Verfaſſer der ann. Einh. die Sache durch den Zuſatz„circiter“ für zweifelhaft erklärte. Gerade auf dieſen Zuſatz möchten wir beſonders Gewicht legen und auf ihn *) Arendt und Polain haben dies ſchon erkannt und deshalb der erſtere die Angabe der Vita, der letztere die der Annalen einfach verworfen. Vgl. dagegen Hahn l. c. p. 60 ff. Daß der Ausdruck„Septuagesimo primo“ unmöglich ſo, wie Heerkens will, verſtanden werden kann, das zeigen auch die gleich folgenden Worte der Einhard'ſchen Annalen:„ex duo vero Imperator et Augustus appellatus est anno decimo quarto 5 Kal. Febr.“, die nur richtig ſind, wenn man die Ordinalzahl nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung verſteht, da das 14te Jahr nach der Kaiſerkrönung ja bei Karls Tode erſt eben begonnen hatte.
¹) Ueber die Bedeutung dieſes Ausdrucks vgl. Hahn l. c. p. 61 u. 62. Die beiden bei Forcellini und Klotz angeführten Stellen ſprechen für die genauere Bedeutung.
³) Vgl. den Excurs.
*) Vgl. Gieſebrecht p. 216 z Wattenbach p. 133.


